EnEV 2012 - Grenzwerte Primärenergie und HT'

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
Antworten
Nachricht
Autor
MissEnEV
Beiträge: 5
Registriert: 20. Mai 2011, 21:39

EnEV 2012 - Grenzwerte Primärenergie und HT'

#1 Beitrag von MissEnEV »

Hallo,
hat jemand schon Infos zu den kommenden Grenzwerten für Primärenergiebedarf und Transmissionswärmeverlust der EnEV 2012?
Ich habe bei der Berechnung eines MFH die Auflage, bereits EnEV 2012 einzuhalten...
30% unter den Grenzwerten der EnEV 2009 bei Primärenergie und HT' - das müsste passen, oder? Was meint Ihr dazu?
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6204
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: EnEV 2012 - Grenzwerte Primärenergie und HT'

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es ist derzeit noch "ganz oben" in der Diskussion, ob die kommende EnEV eine Verschärfung bringen wird oder nicht. Die Entscheidung ist noch nicht gefallen, so weit ich weiss... Daher können Sie diese Auflage nicht erfüllen, weil die Grenzwerte noch niemand kennt.

Andreas Obermüller
Autenrieth

Re: EnEV 2012 - Grenzwerte Primärenergie und HT'

#3 Beitrag von Autenrieth »

Hallo,

ich war vergangene Woche auf dem Energieberatertag.
http://www.energieberatertag.de/

Nach Aussage der verantwortlichen Ministerien, gibt es folgende Fakten zur EnEV 2013:

Sicher ... ist, dass die EnEV-Novelle zur Umsetzung kommt.
Noch nicht sicher .... ist das Maß der Verschärfung und wann die EnEV 2013 in Kraft treten wird.

Aktuell angestrebt ist das 2.Quartal 2013.

Mögliche Änderungen der EnEV 2013:
- Neubau: Moderate Anhebung
- Gebäudebestand: keine Verschärfung vorgesehen
- Tabellenverfahren zur DIN V 18599 EnEV-Easy - http://www.geb-info.de/GEB-Newsletter-2 ... EE5D1F9C42

Bisher handelt es sich nur um vage Aussagen, da für die Entwurfsfassung noch keine Ressortabstimmung erfolgt ist. Diese soll in den nächsten Wochen folgen.

Grüße
Jochen Autenrieth
BKI
arch-m
Beiträge: 528
Registriert: 23. Februar 2009, 14:52
Wohnort: Berlin

Re: EnEV 2012 - Grenzwerte Primärenergie und HT'

#4 Beitrag von arch-m »

... die Frage ist grundsätzlich nicht schlecht, weil nach aktueller Rechtssprechung beim Werkvertrag die Einhaltung der aktuelle Regeln der Technik bei Abnahme erwartet werden kann (also vermutlich die EnEV 2012). Das Problem lässt sich aber nur mit einer individuellen (möglichst schriftlichen) Vereinbarung zwischen Bauherr und Auftragnehmer lösen. Man könnte sich z.B. darauf einigen, das nicht der Regeln der Technik bei Abnahme, sondern die EnEV 2009 oder die EnEV 2009 minus 30% Maßstab für die Mangelfreiheit des zu erstellenden (Bau-)Werkes bezüglich des baulichen Wärmeschutzes sein sollen.
Antworten