Hallo Herr Obermüller,
hallo Forum,
in meinem Projekt (10 RH mit Heizzentrale) habe ich folgendes anlagentechnisches Problem: ich möchte aus Feuchteschutzgründen die Limodorlüfter in den WC bzw Bädern auf der Mindeststufe von 30 bzw 40m³/h durchlaufen lassen. Das entspricht bei ca 100m³/h einem Luftwechsel von ca 0,14. Soweit ich weiss ist die Abluftanlage mit einem Luftwechsel von 0,6 hinterlegt, was für meinen Fall deutlich überdimensioniert ist. Da ich bei Eingabe keine andere Einstellmöglichkeit gefunden habe und es mir bei einer Abluftanlage mit 0,6 den EfHs 70 - Nachweis zerlegt, würde ich gerne wissen, ob
a) drei feuchtegesteuerte Limodoranlagen ... oder
b) drei zeitgesteuerte Limodoranlagen ... oder
c) drei auf dem Mindestvolumen von 30-40m³/h durchlaufende Limodoranlagen ...
als Abluftanlage einzugeben sind.
Meinem Verständnis nach wäre nur c als Abluftanlage einzugeben. Richtig?
Danke
Stefan Lang
Abluftanlage?
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Re: Abluftanlage?
Der Anlagenluftwechsel ist mit 0,4 vorgegeben, 0,6 ist der gesamte Luftwechsel. Man kann den Anlagenluftwechsel auf 0,35 reduzieren, weniger ist aber nicht zulässig. Meiner Meinung nach kann man eine WC-Abluft, auch wenn diese auf geringer Stufe durchläuft, im EnEV-Nachweis weglassen. Wenn man diese ansetzt, dann muss man die Dichtheitsprüfung auswählen. Dadurch sinkt der Luftwechsel.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Abluftanlage?
Eine Abluftanlage für Bäder nach DIN 18017-3 ist keine kontrollierte Wohnungslüftung, sondern entspricht eigentlich einer Fensterlüftung, weil Sie die Nennlüftung mit dieser Anlage nicht erreichen (siehe auch DIN 18017-3 Nr. 4.9).
Da bei einem Neubau auf eine luftdichte Gebäudehülle geachtet werden muss, ist die Planung von Zuluftöffnungen (ALDs) und Überströmöffnungen (ÜLDs) wichtig. Ansonsten erhöht sich der Druckverlust der Anlage und sie wird laut und teuer. Der Mindestvolumenstrom ist nach DIN 18017-3 auf 40m³/h für mind. 12 Std. festgelegt. Bei einer Bedarfslüftung beträgt er 60 m³/h.
Da bei einem Neubau auf eine luftdichte Gebäudehülle geachtet werden muss, ist die Planung von Zuluftöffnungen (ALDs) und Überströmöffnungen (ÜLDs) wichtig. Ansonsten erhöht sich der Druckverlust der Anlage und sie wird laut und teuer. Der Mindestvolumenstrom ist nach DIN 18017-3 auf 40m³/h für mind. 12 Std. festgelegt. Bei einer Bedarfslüftung beträgt er 60 m³/h.
Re: Abluftanlage?
Hallo Herr Obermüler,
möchte jetzt eine Bedrafsgeführte Abluft Anlage eingeben.
Wie kann ich hier den o.g. reduzierten Anlagenluftwechsel von n=0,35 eingeben.
MFG
IB-Bochum
möchte jetzt eine Bedrafsgeführte Abluft Anlage eingeben.
Wie kann ich hier den o.g. reduzierten Anlagenluftwechsel von n=0,35 eingeben.
MFG
IB-Bochum
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Re: Abluftanlage?
Das gibt es nur in der DIN 18599 und hier wird das bei der Zone unter "Konfiguration WLA"angegeben.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller