Hallo Herr Obermüller,
erstmal danke für die Antwort bezogen auf die Textbausteine.
Eine andere Frage bezüglich Effizienshaus z.B. 115
Haben alle erfordelichen Angaben bezüglich eines Projektes in den BKI Rechner eingegeben, Maßnahmen ergriffen wie Dämmen de AW und so weiter.
Jetzt sagt das BKI, wenn man auf Sonderberichte nachschaut, dass laut Referenzgebäude Transmision sowie Primärenergie eingehalten wurden, allerdings nicht der reguläre EnEV Nachweis geführt wurde, man würde aber 115 schaffen, wenn man in den Einstellungen nach EnEV § 9 Abs.1 rechnet. Die KFW sagt aus, dass die Berechnung erfolgt ohne das die 40 % Zuschlag das Referenzgebäude verändern,dass es legitim ist. Und wieso ist es nicht zulässig, wenn doch im Vergleich gegenüber dem Referenzgebäude alles eingehalten wird. Kurz um, Häckchen erlaubt oder nicht ?
Vielen Dank
Holder
40 % Zuschlag laut EnEV 2009
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Re: 40 % Zuschlag laut EnEV 2009
Das Häkchen "Gebäude wird umgebaut" ist für KfW-Effizienzhaus bei Sanierungen erlaubt und notwendig!
Jede KfW-Förderung schliesst den normalen EnEV-Nachweis mit ein! Bei Qp ist das trivial. (EnEV fordert 140% Qp und Kfw 115% Qp, EnEV ist natürlich immer eingehalten!) Bei Ht' ist das nicht trivial, weil die KfW einen Vergleich mit dem Referenzgebäude fordert (bei Effizienzhaus 115 sind das 130% Ht' Referenzgebäude). Das zul Ht' aus der EnEV Anlage 1 Tabelle 2 kann aber kleiner werden als das Ht' des Referenzgebäudes, wenn das Gebäude sehr große Fensterflächen hat! (Wenn ein Gebäude theoretisch nur aus Fenstern besteht, ist das Ht' des Referenzgebäudes 1,30 für Fenster und 0,05 für WB-Zuschlag =1,35!) Auf dieses zul Ht' darf man im Altbau dann aber auch die 40% Zuschlag machen. (=normaler EnEV-NAchweis für Altbau)
Die Werte des Sondernachweises werden durch den Haken nicht verändert, nur der EnEV-Nachweis!
Jede KfW-Förderung schliesst den normalen EnEV-Nachweis mit ein! Bei Qp ist das trivial. (EnEV fordert 140% Qp und Kfw 115% Qp, EnEV ist natürlich immer eingehalten!) Bei Ht' ist das nicht trivial, weil die KfW einen Vergleich mit dem Referenzgebäude fordert (bei Effizienzhaus 115 sind das 130% Ht' Referenzgebäude). Das zul Ht' aus der EnEV Anlage 1 Tabelle 2 kann aber kleiner werden als das Ht' des Referenzgebäudes, wenn das Gebäude sehr große Fensterflächen hat! (Wenn ein Gebäude theoretisch nur aus Fenstern besteht, ist das Ht' des Referenzgebäudes 1,30 für Fenster und 0,05 für WB-Zuschlag =1,35!) Auf dieses zul Ht' darf man im Altbau dann aber auch die 40% Zuschlag machen. (=normaler EnEV-NAchweis für Altbau)
Die Werte des Sondernachweises werden durch den Haken nicht verändert, nur der EnEV-Nachweis!
Re: 40 % Zuschlag laut EnEV 2009
Danke für die Antwort.
Allerdings ändert sich bei unserer Berechnung, bezüglich Sondernachweis, der Qp um 2,0 nach oben nachdem man das Häckchen setzt. mag in unserem Fall jetzt nicht so viel ausmachen, aber generell war ja die Aussage, dass sich nichts ändert.
Somit kann es ja passieren, dass durch das Setzten des Häckchens der Sondernachweis doch nicht erfüllt wird.(Worst case)
MfG
Holder
Allerdings ändert sich bei unserer Berechnung, bezüglich Sondernachweis, der Qp um 2,0 nach oben nachdem man das Häckchen setzt. mag in unserem Fall jetzt nicht so viel ausmachen, aber generell war ja die Aussage, dass sich nichts ändert.
Somit kann es ja passieren, dass durch das Setzten des Häckchens der Sondernachweis doch nicht erfüllt wird.(Worst case)
MfG
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Re: 40 % Zuschlag laut EnEV 2009
Eine geringe Änderung ergibt sich wegen der EnEV, die für Bestandsgebäude ein paar Sonderregeln definiert, vor allem einen fixen Rahmenanteil für Fenster von 40%. Dadurch ergibt sich eine geringe Verschiebung.
Re: 40 % Zuschlag laut EnEV 2009
Verehrter Herr Obermüller
Ich greife Ihre Antwort zum Rahmenanteil nochmals auf.
Bei Berechnung zum Energieausweis erstellen kommt im EP die Meldung
............ Für Bestandsgebäude wird der Rahmenanteil gemäß EnEV Anlage 3 Nr. 8.3 zu 40% angesetzt...........
Nur zu meiner Vergewisserung,
das heisst im Programm wird mit dem Anteil von 40% gerechnet, oder muss ich den Wert bei der Fenstereingabe ändern?
grüße gerhard
Ich greife Ihre Antwort zum Rahmenanteil nochmals auf.
Bei Berechnung zum Energieausweis erstellen kommt im EP die Meldung
............ Für Bestandsgebäude wird der Rahmenanteil gemäß EnEV Anlage 3 Nr. 8.3 zu 40% angesetzt...........
Nur zu meiner Vergewisserung,
das heisst im Programm wird mit dem Anteil von 40% gerechnet, oder muss ich den Wert bei der Fenstereingabe ändern?
grüße gerhard
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Re: 40 % Zuschlag laut EnEV 2009
Bei Bestandsgebäuden wird der Rahmenanteil für die solaren Gewinne der Fenster automatisch mit 40% angesetzt. Die Eingabe muss nicht geändert werden.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller