Guten Tag,
für ein grosses NWG mit vielen kleinen Teilmietern soll ein Energieverbrauchsausweis erstellt werden. Die Verbräuche sind gut dokumentiert, allerdings gibt es pro Mieteinheit nur 1 Stromzähler. In §19 der EnEV ist genau beschrieben welche Stromverbräuche dargestellt werden, Serverräume und EDV gehören generell nicht dazu. In den "Regeln zur Datenaufnahme für NWG" ist für diesen Fall - der eigentlich nicht selten sein dürfte - nichts ausgesagt. Bedeutet das, dass kein Verbrauchsausweis ausgestellt werden kann?
vielen Dank
M.Schönau
Verbrauchsausweis NWG, Stromverbrauch
Re: Verbrauchsausweis NWG, Stromverbrauch
Nach meinem Gefühl darf beim Verbrauchsausweis fast jeder Stromverbrauch verwendet werden, der mit dem Gebäude erfasst wird. Es gibt eigentlich nur folgende Regeln:
* der Energieverbrauch für die gesamte Beleuchtung sollte enthalten sein
* zusätzliche Stromverbräuche sollten in den Anmerkungen dokumentiert werden
Die Angabe des Stromverbrauchs und des Vergleichswertes ist leider nicht sehr aussagekräftig, weil es fast nie vorkommt, dass der reine Stromverbrauch für die Beleuchtung gemessen wird. Trotzdem kann man unter Umständen ein Gefühl bekommen, ob in einem Gebäude viel oder wenig Strom verbraucht wird.
* der Energieverbrauch für die gesamte Beleuchtung sollte enthalten sein
* zusätzliche Stromverbräuche sollten in den Anmerkungen dokumentiert werden
Die Angabe des Stromverbrauchs und des Vergleichswertes ist leider nicht sehr aussagekräftig, weil es fast nie vorkommt, dass der reine Stromverbrauch für die Beleuchtung gemessen wird. Trotzdem kann man unter Umständen ein Gefühl bekommen, ob in einem Gebäude viel oder wenig Strom verbraucht wird.
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Re: Verbrauchsausweis NWG, Stromverbrauch
Sehe ich auch so!
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Re: Verbrauchsausweis NWG, Stromverbrauch
Eine Nachfrage zu dem Thema Stromverbrauch im NWG:
Ein gewerblicher Vermieter hat ein NWG mit einem großen Serverraum (200 m² Fläche allein für die Rechner, insgesamt über 6000 m² Nutzfläche ) und möchte gerne, dass dieser Stromverbrauch nicht in den Verbrauchsausweis eingeht, da er fürchtet, dass der Ausweis sonst so schlecht aussieht, dass er das Gebäude nicht mehr vermieten kann. Es gibt aber keine separate Messung des Serverstromverbrauchs.
-> Keine Chance für den Verbrauchsausweis - oder kennt jemand irgendwelche gesetzlichen Pauschalabzüge /-ansätze, die in diesem Fall greifen würden?
Ein gewerblicher Vermieter hat ein NWG mit einem großen Serverraum (200 m² Fläche allein für die Rechner, insgesamt über 6000 m² Nutzfläche ) und möchte gerne, dass dieser Stromverbrauch nicht in den Verbrauchsausweis eingeht, da er fürchtet, dass der Ausweis sonst so schlecht aussieht, dass er das Gebäude nicht mehr vermieten kann. Es gibt aber keine separate Messung des Serverstromverbrauchs.
-> Keine Chance für den Verbrauchsausweis - oder kennt jemand irgendwelche gesetzlichen Pauschalabzüge /-ansätze, die in diesem Fall greifen würden?
Christoph Rein
Dipl.-Ing. Architekt
München/Zorneding
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Re: Verbrauchsausweis NWG, Stromverbrauch
Ich kenne keine Abzüge, die man hier geltend machen kann. Verbrauch ist Verbrauch...
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller