Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
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charlotteb
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Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Guten Tag,
in BKI wird der Anforderungswert (gebäudebezogen) für die PV-Anlage mit den pauschalen 40% Eigennutzungsanteil bestimmt.
Nach QNG Handbuch Anlage 3 Abschnitt 2.1.2:
... wird der Rechenwert mit 40% vorgegeben, allerdings soll der "graue" Aufwand an Primärenergie und Treibhausgasemissionen (was ja dem gebäudebezogenen Anforderungswert entspricht?) mit dem projektspezifischen und durch den Stromverbrauch des Referenzgebäudes gedeckelten Eigennutzungsanteil in Prozent bestimmt werden.
In der TFAQ der KfW steht es unter 20.13 ähnlich:
Kernfrage: Wieso gehen in BKI 40% der Herstellemissionen der Referenzanlage in den Anforderungswert ein, statt dem tatsächlichen Eigennutzungsanteil nach Monatsbilanzverfahren?
Vielen Dank im Voraus!
in BKI wird der Anforderungswert (gebäudebezogen) für die PV-Anlage mit den pauschalen 40% Eigennutzungsanteil bestimmt.
Nach QNG Handbuch Anlage 3 Abschnitt 2.1.2:
... wird der Rechenwert mit 40% vorgegeben, allerdings soll der "graue" Aufwand an Primärenergie und Treibhausgasemissionen (was ja dem gebäudebezogenen Anforderungswert entspricht?) mit dem projektspezifischen und durch den Stromverbrauch des Referenzgebäudes gedeckelten Eigennutzungsanteil in Prozent bestimmt werden.
In der TFAQ der KfW steht es unter 20.13 ähnlich:
Kernfrage: Wieso gehen in BKI 40% der Herstellemissionen der Referenzanlage in den Anforderungswert ein, statt dem tatsächlichen Eigennutzungsanteil nach Monatsbilanzverfahren?
Vielen Dank im Voraus!
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Andreas Obermüller
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Das wird m. E. so wie Sie es beschreiben auch berechnet. Wenn hier ein Eigennutzungsanteil von 40% ausgegeben wird, dann ist der Eigennutzungsanteil nicht durch den Strombedarf begrenzt und beträgt die vollen pauschalen 40%.
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charlotteb
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Nach TFAQ ist der Eigennutzungsteil aber ja wie abgebildet in unserem Beispiel auf 14% begrenzt. Daher sollte der gebäudebezogene Anforderungswert auch mit diesen 14% bestimmt werden. Oder denken wir da falsch?
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Andreas Obermüller
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Hmm, nach meiner bisherigen Information war das nicht so. Die TFAQ liest sich aber eher so, wie Sie das meinen. Ich werden da nochmal nachforschen.
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charlotteb
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Haben Sie schon die Möglichkeit gehabt, sich dieser Angelegenheit zu widmen? Wir zertifizieren gerade mehrere Gebäude und wollen natürlich mit korrektem Anforderungswert rechnen.
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Andreas Obermüller
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Ich bin dran. Antworten von der DENA und dem BBSR dauern aber in der Regel etwas länger...
Was sagen denn die Zertifizierer? Die sollten es ja wissen, oder?
Was sagen denn die Zertifizierer? Die sollten es ja wissen, oder?
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charlotteb
- Beiträge: 10
- Registriert: 23. Oktober 2025, 14:05
Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Dankeschön.
Wir haben bereits zwei Softwarelösungen und eine DGNB Berechnungsvorlage miteinander verglichen und alle drei Tools kommen auf unterschiedliche Berechnungen - wir wissen daher nicht konkret, was wir glauben sollen.
Wir haben bereits zwei Softwarelösungen und eine DGNB Berechnungsvorlage miteinander verglichen und alle drei Tools kommen auf unterschiedliche Berechnungen - wir wissen daher nicht konkret, was wir glauben sollen.
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Andreas Obermüller
- Administrator
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- Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: Eigennutzungsanteil PV bei gebäudebezogenem Anforderungswert
Das ist natürlich prima! Da hat man doch gleich Vertrauen in die Ergebnisse...
Nein, im Ernst, ich bin dran. Ich glaube, dass die TFAQ der KfW eigentlich eindeutig ist und man den grauen Anteil der PV-Anlage auch mit dem reduzierten Eigenanteil berechnen muss.
Nein, im Ernst, ich bin dran. Ich glaube, dass die TFAQ der KfW eigentlich eindeutig ist und man den grauen Anteil der PV-Anlage auch mit dem reduzierten Eigenanteil berechnen muss.