Sehr geehrter Herr Obermüller,
ich habe eine Frage zur Einstufung von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden. Ich plane derzeit ein Asylantenheim für Kinder. Dieses Heim ist wie ein Hotel mit Sammelduschen und zentralen Toiletten geplant. Ich habe es als Nichtwohngebäude (Beherbergung allgemein) klassifiziert und bin der Meinung, dass ich damit richtig liege. Außerdem würde ich dieses Gebäude nach dem vereinfachten Verfahren berechnen, kann aber für die Sammelduschen kein Warmwasser eingeben. Ich gehe davon aus, dass dies im vereinfachten Verfahren enthalten ist und pauschal berechnet wird.
In der Anlagenberechnung wird aber keine Energie für Warmwasser ausgewiesen.
Liege ich mit diesen Annahmen richtig? Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen Dettki
Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
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Re: Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Im vereinfachten Verfahren und der Auswahl "Beherbergungsstätte" auf der Grundlagen-Seite wird schon ein Warmwasserbedarf berechnet. Haben Sie den Nutzung im vereinfachten Verfahren ("Einstellungen" oben) korrekt ausgewählt?
Re: Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Sehr geehrter Herr Obermüller, vielen Dank / die Angaben zum vereinfachten Verfahren habe ich auf Beherbergung eingestellt.
Frage mit aber wäre es nicht besser hieraus ein Wohngebäude zu machen GEG §3 Nummer 33 „Wohn-, Alten- oder Pflegeheime sind z.B. Jugend-; Kinder- und Waisenheime oder Beherbergungsstätten.
Und kann ich aus einem Nichtwohngebäude durch einfaches Einstellen und Speichern ein Wohngebäude machen oder muss ich die Daten neu eingeben !!!!?
MfG Dettki
Frage mit aber wäre es nicht besser hieraus ein Wohngebäude zu machen GEG §3 Nummer 33 „Wohn-, Alten- oder Pflegeheime sind z.B. Jugend-; Kinder- und Waisenheime oder Beherbergungsstätten.
Und kann ich aus einem Nichtwohngebäude durch einfaches Einstellen und Speichern ein Wohngebäude machen oder muss ich die Daten neu eingeben !!!!?
MfG Dettki
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Re: Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Die Frage, welche Berechnung korrekt ist, kann ich auch nicht beantworten.
Ein NWG kann man nicht in ein WG umwandeln, tut mir leid. Die Daten sind intern anders strukturiert.
Ein NWG kann man nicht in ein WG umwandeln, tut mir leid. Die Daten sind intern anders strukturiert.
Re: Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Vielen vielen Dank
Dettki
Dettki
Re: Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden
Guten Tag Herr Dettki,
ich stehe seit Jahren immer wieder vor der gleichen Frage wie Sie. Es ist zwischen Baurecht und GEG zu unterscheiden. Ich hatte mehrere Asylbewerberheime die notgedrungen in Gewerbegebieten gebaut wurden. Wohnen war dort nicht zulässig.
Somit wurden baurechtlich Herbergen errichtet die ich anfangs dann auch nach EnEV als Nichtwohngebäude berechnete. Im GEG ist dies nun etwas klarer geregelt mit der Nennung von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Maßgeblich ist wohl die Frequenz des Bewohnerwechsels auch wenn dies so nicht genannt wird.
In einem Hotel, Herberge usw. bleibt man höchstens ein paar Tage, somit gibt es auch entsprechenden Leerstand und tagsüber kaum Nutzung. Eine Unterkunft in der aber dauerhaft gewohnt wird ist ein Wohnheim und damit nach GEG ein Wohngebäude.
Streng genommen darf dieses dann auch nur dort errichtet werden, wo wohnen nicht verboten wird. Leider sind die entsprechenden Bauämter mit dieser Frage meist auch überfordert, und in der Zwangslage die in manchen Kommunen herrscht steht das Wohnheim dann im Industriegebiet.
Grüße Leonardo
ich stehe seit Jahren immer wieder vor der gleichen Frage wie Sie. Es ist zwischen Baurecht und GEG zu unterscheiden. Ich hatte mehrere Asylbewerberheime die notgedrungen in Gewerbegebieten gebaut wurden. Wohnen war dort nicht zulässig.
Somit wurden baurechtlich Herbergen errichtet die ich anfangs dann auch nach EnEV als Nichtwohngebäude berechnete. Im GEG ist dies nun etwas klarer geregelt mit der Nennung von Wohn-, Alten- und Pflegeheimen. Maßgeblich ist wohl die Frequenz des Bewohnerwechsels auch wenn dies so nicht genannt wird.
In einem Hotel, Herberge usw. bleibt man höchstens ein paar Tage, somit gibt es auch entsprechenden Leerstand und tagsüber kaum Nutzung. Eine Unterkunft in der aber dauerhaft gewohnt wird ist ein Wohnheim und damit nach GEG ein Wohngebäude.
Streng genommen darf dieses dann auch nur dort errichtet werden, wo wohnen nicht verboten wird. Leider sind die entsprechenden Bauämter mit dieser Frage meist auch überfordert, und in der Zwangslage die in manchen Kommunen herrscht steht das Wohnheim dann im Industriegebiet.
Grüße Leonardo