Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Dettki
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Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?

#1 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
wir haben einen Altbau teilsaniert (Dachausbau GEG / halbes Straßenhaus nach GEG neu gebaut) Seitenflügel und Gartenhaus 50% der Fenster getauscht.
Nur ein Energieausweis wird benötigt wie kann ich vorgehen GEG §80 Abs. 1 Sanierung oder GEG §80 Abs. 2 Bestandsgebäude???
Bei Bestandsgebäuden kommt ein sehr schlechter Wert heraus.
Was man noch wissen muss: Ich hatte geraten, den Anbau mit einer Wärmepumpe zu unterstützen, aber die Bauherren wollten unbedingt die alte Ölheizung verwenden.
Letztendlich wurde die Heizung erneuert (Ölbrennwert).
Wie bekomme ich meinen Energieausweis?
MfG Dettki
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn Sie den notwendigen öffentlichen Nachweis nach GEG für den Dachausbau und die geänderten Bauteile mit dem Bauteilverfahren gemacht haben (wovon ich aufgrund Ihrer Beschreibung ausgehe), dann müssten Sie den Energieausweis für das Bestandsgebäude (so wie es nach der Sanierung vorhanden ist) ausstellen, da Sie ja das ganze Gebäude nicht nach GEG (Umbau) nachgewiesen haben.
Dettki
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Re: Bestandsheizung 1 Sanierung nutzen?

#3 Beitrag von Dettki »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
wie kann ich mit der Heizung verfahren, ist die alte Technik noch zulässig?
An dieser Stelle muss ich zugeben, dass es manchmal schwierig ist, sowohl Hausbesitzer als auch Installateure von moderner Heizungstechnik zu überzeugen.
Es gibt auf beiden Seiten viel Unwissenheit und eine schlecht eingestellte moderne Heizung bestätigt auch Vorurteile.
Mit freundlichen Grüßen Dettki
Andreas Obermüller
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Re: Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich kenne das Projekt nicht ausreichend und kann hier leider auch keine rechtlichen Auskünfte erteilen. Ich muss Sie auf das GEG 2024 verweisen, die Thematik ist umfangreich...
Fritz
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Re: Energieausweis § 80 abs 1 Sanierung?

#5 Beitrag von Fritz »

Hallo,
Meiner Meinung nach spielte es bei dem EA keine Rolle ob eine Heizungsanlage zulässig ist oder nicht.
Der Energieausweis soll das Gebäude so abbilden wie es vorhanden ist.
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