NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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FH_ina
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NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#1 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,

wir fuhren für den Neubau einer Kita einen erweiterten Gleichwertgkeitsnachweis (WBR-Zuschlag ca. 0,035 W/m²K - Ziel Kat. B, jedoch werden nicht alle Anschlusssituationen nach Kat. B eingehalten, daher dort Kat. A). Wie kann ich diesen Zuschalg am besten in der Energiebilanz berücksichtigen:

1) Pauschal unter "Zonen" nur als 0,030 oder 0,050 W/m²K.
2) Individuell unter "Wärmebrücken" nur einzeln dem Bauteil zuordenbar: ggf. vereinfachbar pro Zone (Eingabe Hüllfläche A statt Länge in m), jedcoh dann immer nur einem Bauteil der Zoen zugeordnet?

Über eine kurze Einschätzung würe ich Ihnen sehr dankbar.
Beste Grüße und vielen Dank,
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Naja, unter "Zone" müssen Sie sich entscheiden, 0,03 oder 0,05. Einen weiteren "Zuschlag" (oder den gesamten Zuschlag) bei den WB einzugeben, ist möglich. Die Zuordnung nur zu einem Bauteil spielt hier dann keine Rolle, am Ende wird es bei der Zone addiert.
FH_ina
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#3 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Wir würden Vorgehen 2 (Eingabe unter "Wärmebrücken") favorisieren, da es so am ehesten der Realität, bzw. des Zuschlagsergebnisses aus dem Wärmebrückennachweis (ca. 0,035 W/m²) entspricht. Verstehen wir Sie richtig, dass der Wärmeverlust aus der Wärmebrücke automatisch der Zone und nicht dem gewählten Bauteil zugeordnet wird? Könnten wir daher pro Zone den Zuschlag prozentual aufteilen (z.B. anhand der jew. Hüllfläche A [m²]) und irgendeinem Bauteil der jew. Zone zuordnen, so dass er dort berücksichtigt wird? (Nur nochmal zur Erläuterung: Wir haben bei diesem Projekt einen erweiterten Gelichwertgikeitsnachweis und keinen detaillierten Nachweis geführt, so dass wir kein Längenaufmaß für die WBR erstellt haben.)

Vielen Dank und beste Grüße,
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Das Bauteil gehört einer Zone an, dieser Zone wird der WB-Zuschlag zugewiesen. Wenn es mehrere Zonen gibt, dann müsste man das entsprchenden zugehörigen Bauteilen (mit der Hüllflöche der Zone als Maß) zuordnen.
A. Gärtl
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#5 Beitrag von A. Gärtl »

Da würde ich gerne nochmal konkreter nachfragen...

Eine Wärmebrücke an einer Zonengrenze gehört ja immer gleichzeitig zu zwei Zonen.
Müsste ich dann den Verlust der Wärmebrücke zu je 50% (der Länge oder des Verlustes) beiden beteiligten Zonen zuweisen?
Das ist ja echt komplex... Langsam verstehe ich, warum der NWG-GEG-Nachweis nur noch über den gemittelten Ht-Wert erfolgt....
Andreas Obermüller
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Was ist eine Wärmebrücke an einer Zonengrenze? Beispiel?
A. Gärtl
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#7 Beitrag von A. Gärtl »

Beispielsweise Bestand in Massivbau und Aufstockung in Holzbauweise.
Unteres Geschoss andere Zone als oberes Geschoss. Der Übergang von massiv zu Holzbau ist u.U.
eine Wärmebrücke. Diese müsste dann zu je 50% oben und unten bei den beiden Zonen berücksichtigt werden!?
Andreas Obermüller
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#8 Beitrag von Andreas Obermüller »

Bei Wohngebäuden gibt es immer nur eine Zone, hie rist die Zuordnung egal. Wenn Sie bei nichtwohnggebäuden hier tatsächlich zwei unterscheidliche Zonen (Nutzungen) haben, dann würde ich mich entscheiden, welcher Zone ich das zuordne. Aber Sie können das natürlich auch 50/50 aufteilen, einfach die halbe Länge der jeweiligen Zone zuordnen.
Fritz
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#9 Beitrag von Fritz »

Bei komplexen NWG stelle ich mir schon die Frage, ob sich der doch erheblich Aufwand der WB-Berechnung lohnt, zumal bei der Gebäudehülle der WB-Zuschlag
nicht relevant ist und sich eigentlich nur bei Qp auswirkt.
Dann stellt sich mir noch die Frage, ob es Auswirkungen auf das Rechenergebnis hat, wenn die WB nicht den einzelnen Zonen sondern nur einer Zone zugeordnet werden.
Andreas Obermüller
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#10 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es hat schon einen (oft geringen) Einfluss, welcher Zone der Zuschlag zugeordnet wird, da die Wärmeverluste auch die Wärmegewinne beeinflussen. Wenn die Zonen z. B. sehr unterschiedliche solare und/oder interne Wärmegewinne haben, gibt es auch im Endergebnis einen Unterschied.
Fritz
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Re: NWG | Erweiterter Gleichwertigkeitsnachweis

#11 Beitrag von Fritz »

Ein geringer Einfluss ist sicherlich gegeben. Aber welcher Aufwand ist notwendig, um das herauszuarbeiten.
So zum Beispiel eine Außenecke als WB, die drei unterschiedliche Zonen tangiert. Diese WB muss dann in drei Längenanteile unterteilt und den einzelnen Zonen zugeordnet werden.
Diese Situation tritt vielfach auf. Hier den Überblick zu behalten, ist schon eine Herausforderung. Wenn dann der Auftraggeber auch noch die Zonenzuordnung ändert, wird es besonders "lustig" :shock: den Überblick zu behalten.
Welcher Auftraggeber bezahlt diesen Aufwand?
Der doch geringe Einfluss der WB lässt sich sicherlich einfacher konstruktiv lösen.
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