Guten Tag zusammen,
Eine Industriehalle mit 14.000 m², die weniger als 12°C beheizt ist, hat einen Sanitärkern mit 80 m², der über 19°C beheizt ist.
Gilt die Halle im Sinne des GEG insgesamt als unbeheizt und ist das GEG damit nicht anwendbar?
Gibt es in so einem Fall eine Bagatell- oder Mindestgrenze für beheizte Flächen?
Gibt es dazu Auslegungsfragen?
Ich würde mich über Tipps freuen.
Vielen Dank im Voraus & viele Grüße
Siegfried Eckstein