Guten Tag,
im EP gibt es ja das Berechnungsmodul für den PV-Strom nach 18599.
Was muss man zusätzlich nachweisen für ein EH 40 plus?
Ist die dort ausgegebene Anzahl kWh als Nachweis nach den KfW-Richtlinien zulässig? Reicht es, die Anzahl der Wohneinheiten und An dazu in Relation zu setzen?
Danke und Gruß
AG
KfW EH 40 plus - Nachweis PV-Anlage
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Re: KfW EH 40 plus - Nachweis PV-Anlage
Der in der Berechnung ausgegebene Stromertrag ist die Grundlage für den EH 40 Plus-Nachweis. Wohnenheiten und AN sind auch der Berechnung zu entnehmen.