Sehr geehrter Herr Obermüller,
für den Sondernachweis KFW 55 habe ich eine Brennwertherme und eine Thermische Solaranlage eingegebenen und um die Solaranlage nicht zu groß werden zu lassen habe ich zusätzlich noch die Maßnahmen zur Einsparung von Energie (Gebäudehülle) GEG §45 angegeben. Der Sondernachweis ist OK, aber die KFW fordert von mir in den KFW Modul eine größere Solarfläche. DIE KFW scheint „die Maßnahmen zur Einsparung von Energie“ nicht zu berücksichtigen, oder habe ich da etwas übersehen?
Sind das zwei verschiede Berechnungen?
MfG Dettki
KFW thermische Solaranlage und §45 GEG
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Re: KFW thermische Solaranlage und §45 GEG
Für den Nachweis der regenerativen Energie bei der KfW/BEG können nur ein Teil der GEG-MAßnahmen angesetzt werden, dafür gibt es eigene Regelungen. Die "Maßnahmen zur Einsparung von Energie" sind hier nicht anrechenbar.
Re: KFW thermische Solaranlage und §45 GEG
Sehr geehrter Herr Obermüller,
viele vielen Dank und frohe Weihnachten.
Sie machen das sehr gut.
MfG Dettki
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Sie machen das sehr gut.
MfG Dettki