heute habe ich eine Anforderung einer XML-Datei durch das DiBt bekommen (gleich mit Fristsetzung und Strafandrohung) und habe festgestellt, daß es keine Möglichkeit zum Export der XML-Datei gibt.
Können Sie das im EP20 nachreichen oder kann ich Ihnen die Datei zusenden mit bitte um Erstellung der Datei?
Vielen Dank, freundliche Grüße R. Steinhauser
Sehr geehrter Herr Steinhauser,
Ihr Energieausweis mit der Registriernummer BW-2021-003717542 wurde für die elektronische Kontrolle (Stufe1) gemäß § 99 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 i.V.m. § 114 GEG ausgewählt. Bitte laden Sie die XML-Kontrolldatei zu der genannten Registriernummer innerhalb von drei Wochen auf Ihr Benutzerkonto hoch, sofern die Bereitstellung der XML-Kontrolldatei nicht bereits durch gegebenenfalls eingesetzte Berechnungssoftware automatisch erfolgt ist.
Hinweis: Bei Verwendung von Berechnungssoftware für die Erstellung des Energieausweises können Voreinstellungen zum Upload der Kontrolldatei vorgenommen werden. Für Rückfragen zu Voreinstellungen und Ablageorten, wenden Sie sich bitte an den Softwarehersteller der von Ihnen genutzten Berechnungssoftware.
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Außerdem möchten wir auf die weiteren Folgen einer Zuwiderhandlung gegen diese Aufforderung nach § 99 Abs. 6 Satz 1 GEG hinweisen. Danach handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder leichtfertig einer vollziehbaren Anordnung gemäß § 108 Abs. 1 Nr. 21 GEG zuwiderhandelt, etwa in dem die angeforderte XML-Kontrolldatei nicht an die Kontrollstelle übermittelt wird. Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 108 Abs. 2 GEG mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden. Zudem sehen wir uns zur Einleitung eines Zwangsvollstreckungsverfahrens gezwungen, sollten Sie die angeforderte XML-Kontrolldatei nicht hochladen.
Mit freundlichen Grüßen
Emilia Linkner