PV-Anlage zu groß zur Erfüllung von Effizienzhaus 40

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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dga_energie
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PV-Anlage zu groß zur Erfüllung von Effizienzhaus 40

#1 Beitrag von dga_energie »

Hallo zusammen,

ich berechne zur Zeit ein größeres Wohngebäude nach DIN18599 im neuen GEG-Verfahren mit dem Ziel ein Effizienzhaus 40 PLUS zu erhalten.
Die Eingabe der PV-Anlage mit Speicher wollte ich nun auf die tatsächliche Modulfläche anpassen und bin dabei aus dem Effizienzhaus 40 herausgerutscht, da die Anlage zu groß wurde.
Hierzu habe ich im GEG folgende Stelle gefunden:

Im GEG §23 (2) steht, dass max. 45% des Jahres-Primärenergiebedarfs des Referenzgebäudes über den Strom aus erneuerbaren Energien in Abzug gebracht werden darf, wenn die Anlage größer wird, verschlechtert sich der Primärenergiebedarf und das Effizienzhaus wird nicht erfüllen. Auf der anderen Seite benötige ich die große Anlage zur Erfüllung vom Effizienzhaus 40 Plus, hierfür darf dann die tatsächliche Anlage und der tatsächliche Standort verwendet werden.

Hat jemand hierfür eine Erklärung? Vielleicht habe ich mir auch den falschen Paragrafen im GEG angeschaut.
Ich freue mich über jeden Hinweis.

VG, J. Jäger
Andreas Obermüller
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Re: PV-Anlage zu groß zur Erfüllung von Effizienzhaus 40

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Begrenzung auf 45% des Primärenergiebedarfes kann eigentlich nicht zu einer Verschlechterung führen sondern nur zu einem "stagnieren", zusätzliche Kollektorfläche führt dann zu keiner Verbesserung. Allerdings kann es sein, dass bei größerer Nennleistung der PV-Anlage dann die Anrechnung des Speichers wieder "herausfliegt", das würde ich hier mal vermuten.

Das Effizienzhaus 40 Plus bezieht sich bei der Deckung/Anrechnung Strom durch PV explizit auf den §5 EnEV! Deswegen würde ich das Gebäude in jedem Fall mit der EnEV nachweisen! Das GEG ist dafür nicht wirklich geeignet, da die PV hie rgänzlich anders berechnet wird.
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