Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

Allgemeine Fragen zum GEG und zu den Nachweisen nach BEG/KfW
Antworten
Nachricht
Autor
And
Beiträge: 30
Registriert: 26. Juni 2014, 17:25

Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

#1 Beitrag von And »

Hallo,
ich habe ein Bauvorhaben, wo ein Bestandsgebäude zum Effizienzhaus umgebaut wird. Das Dach ist vollflächig gedämmt. In einem Teilbereich ist eine Kehlbalkenlage unter einem Speicher. Diese Decke wurde auch gedämmt. In meiner Berechnung habe ich aber diesen Speicherbereich mit in den beheizten Bereich einbezogen.
Der Architekt meint jetzt, dass die Verluste in diesem Bereich geringer sein müssten, als gerechnet. Das stimmt wohl, aber ich kann diese Konstruktion ja nicht rechnen, oder doch?
Entweder ich berücksichtige die Kehlbalkenlage als Bauteil zu kaltem, aber gedämmten Dachraum (als Grenze beheizter Bereich) oder ich nehme die Dachfläche als Systemgrenze und nehme den Speicher mit rein.
Kann mir diesbezüglich jemand weiterhelfen? Vielen Dank!
Viele Grüße
Andi
Andreas Obermüller
Administrator
Beiträge: 6309
Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
Wohnort: München

Re: Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ihre Sichtweise ist soweit korrekt. Es gibt zwar in den Normen Verfahren, den Speicher als unbeheizten Bereich mit eigener Dämmung zu berechnen (die Temperatur wird dann hier berechnet), das ist aber in der ENEV so nicht vorgesehen, da hier immer mit den (festen) Temperaturkorrekturfaktoren gerechnet wird.
Leonardo
Beiträge: 104
Registriert: 21. Dezember 2006, 10:29
Wohnort: im schönen Murgtal

Re: Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

#3 Beitrag von Leonardo »

Da man bei Wohngebäuden keine zwei Zonen bilden darf, könnte vielleicht eine "Hilfskonstruktion" helfen.
Berücksichtigt wird als thermische Grenze die äußerste Dämmung und die Kehlbalkenlage ist eine innere zusätzliche Schale. Der Flächenanteil des Daches die diese zusätzliche gedämmte Schale hat, darf aber nur so groß wie die eigentliche Fläche der waagerechten Kehlbalkenlage sein, also nicht die ganze Dachfläche oberhalb dieser anrechnen. Zwischen der Standarddämmung des Schrägdachs und der inneren Schale (Kehlbalkenlage) würde ich als Luftschicht die größt mögliche verfügbare schwach belüftete Luftschicht (300mm) einsetzen, da sich durch das Volumen des Spitzbodens und der thermischen Unterschiede eine Luftzirkulation ergibt.
Ist sicherlich nur eine Näherung aber erlaubt so zumindest die Berücksichtigung eines Teils der thermischen Wirkung der Zwischendecke.

Nachtrag:
Wenn man ein passendes Wärmebrückenberechnungsprogramm hat, könnte man das ganze auch als eine riesige Wärmebrücke rechnen. Es gibt ja nur die Mindestvorgabe wie lange eine Wärmebrücke in der Berechnung minimal sein muss.
Von der "Störungstelle" nach beiden Seiten mindestens 100cm oder dreifacher Bauteildicke. Größer darf das Wärmebrückenmodell immer sein. In diesem Fall ist der Störungspunkt die Einbindung der Kehlbalkenlage. Das Regelbauteil mit dem angesetzten U-Wert ist die entsprechende Dachfläche unterhalb.
Der gesamte Bereich oberhalb Kehlbalken incl. First wäre dann das gestörte Bauteil. Das gibt dann einen sehr großen negativen PSI-Wert den man dann allerdings nur bei einer detaillierten Berechnung aller Wärmebrücken ansetzen darf.
Dies könnte aber im Extremfall eine gefährdete Förderung des Objekts retten.
Fritz
Beiträge: 356
Registriert: 21. Mai 2006, 16:21
Wohnort: 76872 Steinweiler

Re: Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

#4 Beitrag von Fritz »

"Der Architekt meint jetzt, dass die Verluste in diesem Bereich geringer sein müssten" > Bauchgefühl oder belegbar ?
"Das stimmt wohl" > wirklich !!!!!!!!

Die geschilderte Problematik kann ich nicht so recht nachvollziehen. Entweder der Bereich über der Kehlbalkenlage ist dem beheizten Volumen zugerechnet oder nicht. Wenn die Kehlbalkendecke die thermische Grenze bildet wird sie mit dem Fx von 0,8 abgemindert. Eine Andere Berechnung ist nach EnEV nicht vorgesehen.
Das mit der Wärmebrücke ist sicherlich kein sinnvoller Ansatz. Die Wärmebrückenberechnung ist nur eine Korrektur der EnEV-Berechnung. Vor der WB-Berechnung muss daher auch die Systemgrenze definiert sein. Alle sich im Bereich der thermischen Hülle befindlichen WB werden schon über den WB-Zuschlag erfasst.
Meine Empfehlung: Mit dem Auftraggeber den Verlauf der thermischen Hülle klären und dann rechnen.
Leonardo
Beiträge: 104
Registriert: 21. Dezember 2006, 10:29
Wohnort: im schönen Murgtal

Re: Gedämmtes Dach und Kelhlbalkenlage

#5 Beitrag von Leonardo »

Mein Vorschlag beruht ja darauf dass die Systemgrenze direkt an die Aussenluft grenzt.
Nur wird das Dach in zwei unterschiedliche Dämmstandards unterteilt. Einmal die Flächen mit dem U-Wert der des Regeldachsaufbaus und dazu noch die Flächen die "zweischalig" ausgeführt werden. Die Zweite Schale ist die Kehlbalkenlage die durch eine Luftschicht von der ersten Lage mit dem Regeldachaufbau getrennt ist.
Um hier jedoch fälschlicherweise nicht zu gut zu rechnen sollte nicht die ganze Dachfläche die "zweischalig" ist angesetzt werden sondern nur die äquivalente Fläche der Kehlbalkenlage.
Als Beispiel: Gesamtdach hat eine Fläche X mit U-Wert 0,2 W/m²K, von dieser Fläche X ziehe ich die Fläche Y der waagerechten Kehlbalkenlage ab und rechne diese Fläche Y als zweischalig mit dem besseren U-Wert hinzu. Trotzdem ist die Systemgrenze die äußerste Hüllfläche. Klar ist die schräge Dachfläche über der waagerechten Kehlbalkenlage Y größer wie diese verwendete Fläche, aber so ist man zumindest auf der sicheren Seite und rechnet das Gebäude etwas schlechter wie es tatsächlich ist. Trotzdem ist der Wert besser wie nur die Fläche X anzusetzen.


".... Die Wärmebrückenberechnung ist nur eine Korrektur der EnEV-Berechnung...".
Dies stimmt, genau deshalb macht man dann ja eine detaillierte Berechnung aller Wärmebrücken wenn man die Pauschalzuschläge 0,05 oder 0,1 vermeiden will.
Aber Vorsicht, wenn ich die Systemgrenze in der Kehlbalkenlage ansetze dann habe ich den U-Wert der Dachfläche und den U-Wert der Kehlbalkenlage anzusetzen mit den entsprechenden Wirklängen. Die gedämmte Fläche bis zum First bleibt wirkungslos.
Wenn aber die Systemgrenze an der oberen Grenze/Dachebene liegt dann wird nur der U-Wert der Dachfläche angesetzt aber mit der vollen Länge bis zum First. Der Bereich der deutlich besser gedämmt ist wie die Regeldachfläche, also ab Kehlbalkenlage aufwärts ist die "Wärmebrücke" die sich in diesem Fall sehr positiv bei der Berechnung des Wärmebrückenzuschlags auswirkt.
Wichtig ist aber in der EnEV-Berechnung darf nur die normale Dämmung im Bereich der Dachschräge angesetzt werden und dann mit der gesamten Fläche von Traufe bis First. Alles was besser gedämmt ist wird ja über den Psi-Wert berücksichtigt.
Dachvergleich vereinfacht.pdf
(250.43 KiB) 317-mal heruntergeladen
Antworten