Wird im BKI der selbsterzeugte PV-Strom auch dann angerechnet, wenn der Wärmeerzeuger eine Wärmepumpe ist?
Bei unterbrechbaren Stromverbrauchern, wie es WPs mit separatem Stromliefervertrag sind, ist die vorrangige Nutzung ja nicht gewährleistet, so dass der PV-Strom dann gemäß EnEV §5 nicht angerechnet werden darf .
Herzlichen Dank für eine kurze Rückmeldung!
Wärmepumoe + PV
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Re: Wärmepumoe + PV
Die Regelung mit unterbrechbaren Stromverbrauchnern ist veraltet, diese kommt aus der alten EnEV. In der EnEV 2014 ist im §5 die Anrechnung von Strom geregelt, dieser darf auch für Wärmepumpen angerechnet werden. Der BKI Energieplaner macht das automatisch korrekt.