Liebe Experten,
ich habe ein Wohngebäude, dass in den oberirdischen Geschossen mit Fußbodenheizung beheizt wird. Der als Wohnraum genutzte Keller soll mit Heizkörpern ausgestattet werden.
Die oberirdischen Geschosse werden zudem mit einer Lüftungsanlage belüftet.
Von der Idee her dachte ich, dass ich das mit zwei beizten Zonen machen kann, die sich eben nur bei der Lüftung und Heizung unterscheiden. Berechnung nach DIN 18599.
Zone Wohnbereich (hier EG und DG): Zone wird beheizt, Fußbodenheizung, Lüftungssystem mit Wärmetauscher vorhanden
Zone Keller beheizt: Zone wird beheizt, Heizkörper, keine Luftaufbereitung vorhanden
Bei der Technik habe ich natürlich im TW-Strang und im H-Strang die entsprechenden Übergaben eingetragen.
Jetzt kommt folgende Warnmedung: "WARNUNG: Wohnbereich: Teilbeheizung ist gemäß Norm nur bei einer (1) beheizten Zone möglich. Die Teilbeheizung wird für die Berechnung nicht angesetzt."
Der Haken bei Teilbeheizung ist aber in keiner der beiden Zonen gesetzt.
Eine entsprechende Trennung in zwei Heizkreise führt zum gleichen Ergebnis, nur, dass es da noch mehr Ärger gibt, weil die Beheizung zu 200% gedeckt ist ...
Das Problem ist, dass eben auch total unrealistische Ergebnisse entstehen. Primärenergetisch ist die ENEV um 140 % überschritten.
Das gleiche Gebäude mit nur einer beheizten Zone, einem Heizsystem und der RLT-Anlage unterschreitet die ENEV um 30 %! Das wäre aber nach meiner Auffassung nicht korrekt bilanziert. Zudem soll das ganze auch noch in KfW70-Richtung gehen.
Habe ich da einen Denkfehler?
Wer kann helfen?
Wohngebäude mit statischer Heizung und FB-Heizung
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Re: Wohngebäude mit statischer Heizung und FB-Heizung
Hallo,
Wohngebäude dürfen nur mit einer Zone berechnet werden. Das steht so in der DIN 18599 und lässt sich auch aus der EnEV ableiten. Die Fehlermeldung ist irritierend, gebe ich zu, ist aber ein Ergebnis dieser Einschränkung. Sie können auch eine Zone mit zwei Heizkreisen versorgen, kein Problem. Bezüglich Lüftung geht es nur so, diese für die ganze Zone anzusetzen oder gar nicht.
Andreas Obermüller
Wohngebäude dürfen nur mit einer Zone berechnet werden. Das steht so in der DIN 18599 und lässt sich auch aus der EnEV ableiten. Die Fehlermeldung ist irritierend, gebe ich zu, ist aber ein Ergebnis dieser Einschränkung. Sie können auch eine Zone mit zwei Heizkreisen versorgen, kein Problem. Bezüglich Lüftung geht es nur so, diese für die ganze Zone anzusetzen oder gar nicht.
Andreas Obermüller
Re: Wohngebäude mit statischer Heizung und FB-Heizung
Hallo Herr Obermüller,
ich habe ein ähnliches Problem: 2 Heizkreise 1x FBH (EG) und 1x Radiatoren (OG / DG) mit unterschiedlichen Vorlauftemperaturen
Muss ich immer vom schlechteren Wert der Radiatoren ausgehen oder ist es sinnvoll einen "Durchschnitt" zu bilden, wenn nur mit einer Zone gerechnet wird nach DIN 18599 ?
Viele Grüße
ich habe ein ähnliches Problem: 2 Heizkreise 1x FBH (EG) und 1x Radiatoren (OG / DG) mit unterschiedlichen Vorlauftemperaturen
Muss ich immer vom schlechteren Wert der Radiatoren ausgehen oder ist es sinnvoll einen "Durchschnitt" zu bilden, wenn nur mit einer Zone gerechnet wird nach DIN 18599 ?
Viele Grüße
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Re: Wohngebäude mit statischer Heizung und FB-Heizung
In der DIN 18599 können SIe ohne Probleme beide Heizkreise eingeben und die Vorlauftemperaturen dazu. Sie müssen dann aber die Deckung bei den Übergaben aufteilen (zusammen 100%) und auch die Leitungslängen manuell anpassen, da ansonsten zwei mal die Standardlängen angesetzt werden. Es ist aber sicher auch legitim, einen Heizkreis mit der höheren Temperatu einzugeben. Die mittlere Temperatur ist nicht so gut, da dann unter Umständen der Erzeuger zu günstig gerechnet wird, dieser muss ja mit der höheren Vorlauftemperatur betrieben werden.