Hallo, ich habe eine Verständnisfrage.
bei einer Erweiterung, §9 Abs. 5, >50m² und neuem Wärmererzeuger, der im Bestandsgebäude aufgestellt wird.
Muss ich bilanzieren oder reicht der Bauteilnachweis ??
Gebäudeerweiterung >50m²+Wärmeerzeuger
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Re: Gebäudeerweiterung >50m²+Wärmeerzeuger
Also muss man bilanzieren, es wird aber keine Verschärfung der EnEV angesetzt. Im Programm unter "Einstellungen" gibt es einen Haken für diesen Fall.Wird in Fällen des Absatzes 4 Satz 2 ein neuer Wärmeerzeuger eingebaut, sind die betroffenen Außenbauteilen so zu ändern oder auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach § 3 oder § 4 einhält.