EnEV-/EEWärmeG - Anforderungwerte unklar

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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FH_ina
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Registriert: 28. Mai 2014, 11:35

EnEV-/EEWärmeG - Anforderungwerte unklar

#1 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,

wir führen gerade die Energiebilanz eines grundlegend sanierten (3 Geschosse) und um ein Geschoss erweiterten, öffentlichen Gebäude (Gesamtbilanz beide Gebäudeteile) auf den ausgeführten Zustand nach (BKI EP16).
Beim EnEV- und EEWärmeG-Nachweis fiehlen uns die folgenden Puntke auf:

EnEV-Nachweis:
Wir würden gerne die Anforderung an eine "Erweiterung" nach EnEV §9, Abs. 5 nachweisen. In diesem Modus liegt der Anforderungswert für QP`` (100% REF) bei 133,62 kWh/m²a und wird um knapp 6 % unterschritten. Wechseln wir den Modus jedoch auf "Bestandssanierung" (REF x 140%) oder "Neubau (REF x 75%) ändert sich das Referenzgebäudeergebnis (z.B. Kurzergebnisse) und der 100%-REF-Wert liegt bei 119,6 kWh/m²a (Anforderungswerte EnEV Neubau: 89,7 kWh/m²a, EnEV Bestand = 167,4 kWh/m²a)? Woran kann dies liegen?

EEWärmeG-Nachweis:
Wir würden gerne u.a. die Ersatzmaßnahme VII "Maßnahmen zur Einsparung von Energie" nachweisen. Gem. EEWärmeG muss für ein öffentliches Gebäude zusätzlich zur Unterschreitung der EnEV-Anforderungswerte NWG (Uquer, Qp``) um 15% auch eine Unterschreitung von HT`(obwohl NWG) von 20% (Bestand) bzw. 30% (Neubau) nachgewiesen werden. Da die Erweiterung des Gebäudes nicht als eigenständig nutzbares Gebäude gilt, gehen wir davon aus, dass wir den Nachweis für ein "grundlegend renoviertes" Gebäude (Bestand) führen können. Im BKI wird hierbei jedoch der Nachweis anhand des 100%-HT`-Anforderungswerts geführt. Müsst der Anforderungswert hierbei nicht zuvor auf 140% hochgerechnet werden?
Zudem steht im EEWärmeG zur Ersatzmaßnahme: "Bei der grundlegenden Renovierung öffentlicher Gebäude gilt Satz 1 Buchstabe b auch dann als erfüllt, wenn das öffentliche Gebäude nach der grundlegenden Renovierung die Anforderungen an zu errichtende Gebäude nach § 4 der Energieeinsparverordnung in der am 1. Mai 2011 geltenden Fassung erfüllt." Demnach könnte alternativ auch die Unterschreitung des mittleren Uquer-Werts für Neubauten (NWG) nach EnEV 2009 nachgewiesen werden, richtig?

Über eine zeitnahe Antwort wären wir sehr dankbar.
Beste Grüße,
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: EnEV-/EEWärmeG - Anforderungwerte unklar

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Beim Nachweis für "Erweiterungen" wird in der Berechnung der Satz aus EnEV §9 (5) berücksichtigt:
Hin-sichtlich der Dichtheit der Gebäudehülle kann auch beim Referenzgebäude die Dichtheit des hinzukommenden Gebäudeteils in Ansatz gebracht werden.
Daher kann sich hier das Ergebnis des Referenzgebäude ändern!

Die Option "Erweiterung eines Gebäudes" ist im Programm immer ein "Neubau" nach §9 EnEV. Die Kombination "Erweiterung" und "Umbau" schließt sich aus, ich denke das ist auch in der EnEV und im EEWärmeG so gedacht. Wenn die Erweiterung kein eigenständig nutzbares Gebäude ist, dann muss das EEwärmeG meines Wissens (Auslegung) gar nicht angewendet werden.
Die letztgenannte Option kann der Rechenkern leider nicht abbilden, da man hier zwei EnEV-Versionen mischen müsste, das geht nicht.
FH_ina
Beiträge: 133
Registriert: 28. Mai 2014, 11:35

Re: EnEV-/EEWärmeG - Anforderungwerte unklar

#3 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,

vielen Dank für die prompte Antwort.

EnEV-Nachweis:
Tatsächlich scheint sich das REF-Ergebnis im "Erweiterungs"-Modus anzupassen, wenn die Kategorie der Luftdichtheit für das vorhandene Gebäude geändert wird. In unserem Fall (Bestand+Erweiterung in einer Bilanz) ist das natürlich etwas schwierig. Da das REF im Bestand mit Kat. I rechnen sollte und in der Erweiterung mit Kat. II (ohne Luftdichtheitstest). Da beim vorhandenen Gebäude jedoch kein Luftdichtheitstest umgesetzt werden soll, ist im Bestand eine Kat. III und in der Erweiterung eine Kat. II angesetzt... Haben Sie eine Idee, wie wir den Nachweis dann korrekt führen könnten?

EEWärmeG-Nachweis:
Leider handelt es sich um ein öffentliches Gebäude. Daher muss das EEWärmeG in jedem Fall für die Bestandssanierung und gem. "Anwendungshinweis des Bundes" (s. https://www.erneuerbare-energien.de/EE/ ... onFile&v=3) bei Austausch des Heizungserzeuger und >20% Sanierung der Hülle auch für die Erweiterung als "grundlegend saniertes Gebäude" nachgewiesen werden. Wir würden daher ableiten, dass wir für den EEWärmeG-Nachweis des Gesamtgebäudes den Modus auf "Bestand" umstellen müssten, richtig? Demnach müsste der HT`-Anforderungswert auf Bestand (x1,4) hochgerechnet werden, richtig?

Vielen Dank und beste Grüße,
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: EnEV-/EEWärmeG - Anforderungwerte unklar

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

EnEV-Nachweis:
Der Fall ist in der EnEV wohl so nicht abgedeckt. Wenn Sie die Nachweise nicht trennen wollen, dann müssen Sie sich für eine Dichtheitskatrgorie entscheiden, denke ich.

EEWärmeG:
Ja, als Umbau können Sie es rechnen. Dann wird 1,40 * Ht' angesetzt. (Im Referenzgebäude wird dann Dichtheitskategorie I angesetzt, das wäre dann auf der sicheren Seite.)
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