Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,
wir haben gerade den Fall, dass wir in den finalen Zügen einer KfW Baubegleitung (Neubau, EH55) stecken.
Beim Gebäude wurde eine Abluftanlage mit ALDs eingebaut und bilanziell berücksichtigt.
Ursprünglich war auch ein Luftdichtheitstest vorgesehen. Dieser wurde auch qualitätssichernd (in Anlehnung an Verfahren B nach DIN EN 13829) vor Ausführung der Ausbaugewerke umgesetzt.
Nun soll auf den finalen (und nach EnEV/KfW nur gültigen) Luftdichtheitstest verzichtet werden.
Gem. KfW/EnEV dürfen wir daher bilanziell sowohl den Luftdichtheitstest (stattdessen Kat. II nach DIN V 18599-2) als auch die verminderte Luftwechselrate durch die Abluftanlage nicht mehr berücksichtigen.
Wie können wir letzteres korrekt mit dem BKI EP abbilden? Gem. KfW ist zwar die verminderte Luftwechselrate zu vernachlässigen (also entsprechend Fensterlüftung), jedoch der Hilfsstrombedarf der Lüftungsanlage abzubilden.
Im BKI können wir jedoch keine Hilfsstrombedarf mehr auslösen (Eingabe unter "Technik"), wenn unter "Zonen" keine Abluftanlage mehr eingestellt ist, richtig? Oder kann die Luftwechselrate auch an anderer Stelle eingestellt/beeinflusst werden?
Über eine zeitnahe Hilfestellung wären wir sehr dankbar.
Vielen Dank und beste Grüße,
Friederike Hassemer
Abluftanlage ohne finalen Luftdichtheitstest
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Re: Abluftanlage ohne finalen Luftdichtheitstest
In der DIN 18599 kann der IBP-Kernel meines Wissens das so nicht berücksichtigen. Wenn es eine Lüftungsanlage gibt (mit Hilfsenergie), dann wird auch der Luftwechsel entsprechend gerechnet. Ich frage da aber noch mal nach.
In der DIN 4701-10 wird der verminderte Luftwechsel automatisch nicht angesetzt, wenn man keine Dichtheitsprüfung ansetzt, die Hilfsenergie aber schon.
In der DIN 4701-10 wird der verminderte Luftwechsel automatisch nicht angesetzt, wenn man keine Dichtheitsprüfung ansetzt, die Hilfsenergie aber schon.