Hallo Herr Obermüller und alle anderen,
ich rechne den Wohnausbau (nach DIN 4108) eines Dachgeschosses mit über 50 m² und Einbau eines Wärmeerzeugers.
Es kommt keine Lüftungsanlage rein. Bei dem Anhaken "Dichtheitsprüfung durchgeführt" passiert folgendes: das zulässig qp wird kleiner, aber das prozentuale Überschreiten beim EnEV-Nachweis wandert von sehr knapp grün zu rot und wird in meinem Fall um 3,5 % schlechter als ohne Dichtheitsprüfung. Wie kommt das? Normalerweise wird doch bei Dichtheitsprüfung das ausgewechselte beheizte Luftvolumen kleiner und damit werden auch die Lüftungswärmeverluste kleiner. Es müssten also auch - neben dem sinkenden zulässig Primärenergieverlust - die EnEV-Nachweisprozente verbessert werden, da ja ein geringerer Energieverlust auftritt.
Ich habe auf der Einstellungen Seite angeklickt:
EnEV ab 2016
Gebäudetyp Wohngebäude: Erweiterungen und Ausbauten Wohngebäude gemäß EnEV § 9 (5)
Energieausweis als öffentlich-rechtlicher Nachweis nach EnEV § 16 (1)
Nachweis EnEV: Erweiterung größer 50m² und neuer Wärmeerzeuger §9 (5)
Wenn ich die EnEV recht verstehe, ist bei Erweiterungen von Bestandsgebäuden für den hier vorliegenden Fall der zulässige Primärenergieverbrauch um 40 % höher als beim Neubau.
Wenn ich nun den Haken unter Nachweis EnEV weglasse, passiert folgendes: Der zulässig Primärenergiewert qp von 64,2 kWh/m²a ist mit 88,6 um 38 Prozent überschritten (also weniger als 40 %), damit wäre ich dann eigentlich im grünen Bereich. Hake ich 4) wieder an, überschreitet mein Projekt den zulässigen Primärenergieverbrauch (85,6) mit 88,6 um 3,5 %. Wenn ich 64,2 mal 140 % rechne, komme ich aber auf 89,88 kWh/m²a und nicht auf 85,6 kWh/m²a. Ohne weitere Änderungen bei den Einstellungen, liegt die Überschreitung von ENEV zulässig Neubau mit einen Mal bei 40 + 3,5 % = 43,5 % statt wie vor 38 %.
Was ist nun richtig?
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jürgens
Dichtheitsprüfung bei Ausbau nach §9 (5) EnEV
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Re: Dichtheitsprüfung bei Ausbau nach §9 (5) EnEV
Damit ich die Zahlen nachvollziehen kann, bitte ich um Zusendung des Projektes. Vielen Dank!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Dichtheitsprüfung bei Ausbau nach §9 (5) EnEV
Also, folgende Punkte sind zu beachten:
1. Der Punkt "Gebäudetyp Wohngebäude nach EnEV" hat nur Einfluss auf das zul. Ht' nach EnEV.
2. Der Haken bei "Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Gebäudes (>50m² und mit neuem Wärmeerzeuger) bezieht sich auf EnEV §9 Abs. 5. Demnach ist hier der Nachweis wie ein Neubau ohne Verschärfung der EnEV 2016 zu führen. Die Dichtheit wird hier im Referenzgebäude wie im Gebäude angesetzt! (letzter Satz)
Der Qp des Referenzgebäudes beträgt normal (=> mit Dichtheitsprüfung) 85,6 kWh/m²a. Dieser Wert ist dann knapp nicht eingehalten. Wenn man die Dichtheitsprüfung ausschaltet, geht das Qp des Referenzgebäudes auf 94,9 hoch, das Qp des Gebäudes aber "nur" auf 94,8. Damit wäre hier der Nachweis ganz knapp eingehalten.
Das zul. Qp wird hier nicht um 40% erhöht, das ist nur bei Umbauten der Fall, nicht bei Erweiterungen mit neuem Wärmeerzeuger. Der Unterschied zwischen 85,6 und 64,2 sind die 25% Verschärfung bei Neubauten. (85,6 * 0,75 = 64,2)
Andreas Obermüller
1. Der Punkt "Gebäudetyp Wohngebäude nach EnEV" hat nur Einfluss auf das zul. Ht' nach EnEV.
2. Der Haken bei "Erweiterung oder Ausbau eines bestehenden Gebäudes (>50m² und mit neuem Wärmeerzeuger) bezieht sich auf EnEV §9 Abs. 5. Demnach ist hier der Nachweis wie ein Neubau ohne Verschärfung der EnEV 2016 zu führen. Die Dichtheit wird hier im Referenzgebäude wie im Gebäude angesetzt! (letzter Satz)
Der Qp des Referenzgebäudes beträgt normal (=> mit Dichtheitsprüfung) 85,6 kWh/m²a. Dieser Wert ist dann knapp nicht eingehalten. Wenn man die Dichtheitsprüfung ausschaltet, geht das Qp des Referenzgebäudes auf 94,9 hoch, das Qp des Gebäudes aber "nur" auf 94,8. Damit wäre hier der Nachweis ganz knapp eingehalten.
Das zul. Qp wird hier nicht um 40% erhöht, das ist nur bei Umbauten der Fall, nicht bei Erweiterungen mit neuem Wärmeerzeuger. Der Unterschied zwischen 85,6 und 64,2 sind die 25% Verschärfung bei Neubauten. (85,6 * 0,75 = 64,2)
Andreas Obermüller
Re: Dichtheitsprüfung bei Ausbau nach §9 (5) EnEV
Hallo Herr Obermüller,
diese Vertracktheit (oder Paragraphenverwobenheit?) der EnEV habe ich nicht überblickt an dieser Stelle. Ihre Antwort hat mir jetzt weiter geholfen.
Vielen Dank!
Ich hoffe, irgendwann gibt es mal ein leicht verständliches Gebäudeenergiegesetz mit allgemeinverständlicher Ausführungsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jürgens
diese Vertracktheit (oder Paragraphenverwobenheit?) der EnEV habe ich nicht überblickt an dieser Stelle. Ihre Antwort hat mir jetzt weiter geholfen.
Vielen Dank!
Ich hoffe, irgendwann gibt es mal ein leicht verständliches Gebäudeenergiegesetz mit allgemeinverständlicher Ausführungsverordnung.
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jürgens
Mit freundlichen Grüßen
Ralf Jürgens
Ingenieurbüro EnuBau
Hildesheim
Ralf Jürgens
Ingenieurbüro EnuBau
Hildesheim