EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Dettki
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EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#1 Beitrag von Dettki »

Liebe Mitstreiter

Es geht um das EEWärmeG, genau gesagt um eine Schule der Öffentlichen Hand an die ein Neubau gestellt wird.
Ich gehe davon aus, den neuen Abbau als Neubau zu bewerten.
Das EEWärmeG über (VII) eine bessere Wärmedämmung zu erreichen ist so gut wie unmöglich, da die Anforderungen sehr hoch sind Ht 30% besser, deshalb und auch weil es Sinn macht, die Räume zu lüften, bauen wir eine Lüftungsanlage ein mit WRG ca. 80%.
Die Räume werden aber generell über Heizkörper mit Wärme versorg. In der Lüftung gibt es auch ein Heiz-Registern aber nur um die Luft vorzuwärmen.
Das Ergebnis scheint mir überraschend gut zu sein (siehe Nachweis) oder habe ich da etwas ünerssehen???

Nachweis nach EEWärmeG

Der folgende Nachweis der Verwendung von erneuerbaren Energien wird nach dem ab 1. Januar 2009 gültigen EEWärmeG in der Fassung vom 21. Juli 2014 geführt. Die römischen Ziffern beziehen sich auf die Anlage des Gesetzes. Der Unterzeichner des Nachweises stellt auch die gem. Anhang EEWärmeG notwendigen Nachweise und Bescheinigungen zusammen und überwacht die ordnungsgemäße Ausführung und Umsetzung. Der Nachweis ist nur zusammen mit diesen Anlagen gültig.
Das Gebäude ist ein öffentliches Gebäude im Sinne des EEWärmeG.

V. Abwärme
Wärmerückgewinnung

 Der Wärmerückgewinnungsgrad der Anlage beträgt mindestens 70%.
 Die Leistungszahl, die aus dem Verhältnis von der aus der Wärmerückgewinnung stammenden und genutzten Wärme zum Stromeinsatz für den Betrieb der raumlufttechnischen Anlage ermittelt wird, beträgt mindestens 10.

Der Wärmeenergiebedarf Heizung, Kühlung und Warmwasser des Gebäudes beträgt 103837 kWh/a. Durch die Wärmerückgewinnung werden 52612 kWh/a gedeckt. Der Anteil Wärmeenergie des Gebäudes, welcher durch die Wärmerückgewinnung gedeckt wird, beträgt damit 50,7 %.

Die vorhandene Wärmerückgewinnung ist damit als Nachweis der Maßnahme V ausreichend.


Mit den angegebenen Maßnahmen ist das EEWärmeG erfüllt.


Mit Freundlichen Grüssen
Andreas Obermüller
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Re: EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn Sie im Projekt mal die WRG rausnehmen, können Sie grob den Unterschied durch die WRG sehen. Ich denke, das Ergebnis ist in Ordnung so.

Andreas Obermüller
C.Hanusch
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Re: EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#3 Beitrag von C.Hanusch »

Hallo Herr Obermüller,

ich habe bei einem Sanierungsprojekt (öffentliches Gebäude, grundlegende Sanierung gem. EEWärmeG) ebenfalls die Wärmerückgewinnung als Ersatzmaßnahme angesetzt, und einen "Anteil Wärmeenergie des Gebäudes, welcher durch die Wärmerückgewinnung gedeckt wird, beträgt damit 12,1 %. Die vorhandene Wärmerückgewinnung erfüllt die Maßnahme V damit zu 80,9 %". Dabei scheint der Energieplaner von 15 % Deckungsgrad zur 100 %igen Erfüllung des EEWärmeG auszugehen.

Der Deckungsgrad müsste jedoch gem. §7 50 % betragen, das EEWärmeG ist also tatsächlich nur zu 24,2 % erfüllt. Oder irre ich mich hier?

Über eine kruzfristige Antwort freue ich mich.
Christoph Hanusch
Andreas Obermüller
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Re: EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Mit der aktuellen Version 16.0.15 setzt das Programm die 50% erforderliche Deckung für WRG korrekt an. Haben Sie eine ältere Version?

Andreas Obermüller
C.Hanusch
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Re: EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#5 Beitrag von C.Hanusch »

nein, ich habe dasselbe Ergebnis auch bei der aktuellen Version 16.0.15.
Andreas Obermüller
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Re: EEWärmeG V Abwärme Lüftungsanlage

#6 Beitrag von Andreas Obermüller »

Dann bitte ich um Zusendung des Projektes, ich sehe mal rein....

Andreas Obermüller
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