Hallo,
Ich habe ein Problem mit einer Sanierungsmaßnahme eines Nichtwohngebäudes. Der Fußbodenaufbau wird bis zur Rohdecke demontiert, geplant ist ein neuer Fußbodenaufbau mit einem neuen Belag. Aufgrund der geringen Aufbauhöhe ist leider nicht viel Platz für Dämmung. Das Bauteil grenzt nach unten an eine Tiefgarage, welche U- Werte sind hier einzuhalten? Da es sich um die Sanierung eines Einzelbauteiles handelt ist ja Anlage 3 (Anforderungen bei Änderungen...) anzuwenden. Unter 5a in der Tabelle wird bei Decken gegen unbeheizten Räumen ein U-Wert von 0,3 gefordert. Allerdincs heisst es unter 5b das bei Fußbodenaufbauten lediglich 0,5 einzuhalten sind. In meinem Fall wird ja der Fussboden erneuert also gilt hier die 0,5? Auf eure geschätzte Hilfe würde ich mich sehr freuen.
Beste Grüße
Saleh
Decke - Tiefgarage
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Re: Decke - Tiefgarage
Meine persönliche Meinung dazu:
Es gilt Anlage 3 Nr. 5 b) und damit die Tabelle 3 Zeile 5 b). (Zeilen 5a und 5c gelten nicht für Buchstabe b)
Andreas Obermüller
Es gilt Anlage 3 Nr. 5 b) und damit die Tabelle 3 Zeile 5 b). (Zeilen 5a und 5c gelten nicht für Buchstabe b)
Andreas Obermüller
Re: Decke - Tiefgarage
Vielen Dank Hr. Obermüller. Sie haben aber Tabelle 3 Zeile 5 geschrieben. Müsste das nicht die Tabelle 1 der Anlage 3 sein?
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Re: Decke - Tiefgarage
Ja, sorry...