Nachweis gem §9 (4)?

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Marcus
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Nachweis gem §9 (4)?

#1 Beitrag von Marcus »

Hallo,

wie genau führe ich einen Nachweis nach ENEV §) Absatz 4?

Hintergrund:
Für ein best. Wohngebäude wurde ein Anbau erstellt < 50m².
In diesem Zuge wurde das Dach saniert und
die Heizung getauscht.

Nach meinem Verständnis benötige ich also nicht einen Energieausweis!?
sondern die Nachweisführung gem. §9 (bestehende Gebäude) Absatz 4 (Erweiterung).

Welche "Berichtsbausteine" muss ich hierfür verwenden?
Wie gesagt, gehe ich nicht von einem Energieausweis aus!?

Gruß Marcus.
Andreas Obermüller
Administrator
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: Nachweis gem §9 (4)?

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Wenn die Erweiterung keinen eigenen/neuen Erzeuger bekommt, dann kann hier das Bauteilverfahren angewendet werden. HIerfür gibt es einen eigenen Berechnungsmodus bei den Einstellungen. Es werden dann nur die Bauteilaufbauten und Fenster angelegt und der zutreffende Fall bei jedem Bauteil zum Bauteilverfahren ausgewählt. Im Bericht gibt es den "Bauteilnachweis". Auch haben wir bei den Beispielprojekten ein Projekt "Bauteilnachweis".

Andreas Obermüller
Marcus
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Re: Nachweis gem §9 (4)?

#3 Beitrag von Marcus »

Super,

vielen Dank für die Hilfe. :-)
Marcus
Beiträge: 118
Registriert: 5. Februar 2009, 11:29

Re: Nachweis gem §9 (4)?

#4 Beitrag von Marcus »

Hallo Herr Obermüller,

eine Frage hätte ich noch.

Bei der Berechnung der Fenster wird nichts angezeigt!?

Wie kriege ich das hin?
Die Flächen sind ja in Ihrem Beispiel auch unerheblich.

Gruß Marcus.
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Nachweis gem §9 (4)?

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Fenster werden auch ausgegeben, entweder der Standard-U-Wert der "Aufbau"-Seite oder das berechnete Fenster. (Version 16 vorausgesetzt...)

Andreas Obermüller
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