Stromheizung (Infrarotheizung)

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Fritz
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Stromheizung (Infrarotheizung)

#1 Beitrag von Fritz »

Hallo,
momentan bearbeite ich ein Projekt, Wohngebäude, bei der der Bauher unbedingt eine sogenannte Infrarotheizung (= Stromdirektheizung) einbauen will. Nach §13 Abs. 2 EnEV darf das Produkt aus Erzeugeraufwandszahl und Primärenergiefaktor max. 1,30 betragen. Die wäre bestenfalls aber 1,80 (bei Jahresnutzungsgrad von 1). Ist diese Vorgabe auf Stromheizungen anwendbar, da die EnEV von Heizkesseln spricht, und die "Infarotheizung" kein Heizkessel im herkömmlichen Sinne ist. Gibt es hierzu schon offizielle Stellungsnahmen oder Ausführungen ?
Andreas Obermüller
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Re: Stromheizung (Infrarotheizung)

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der §13 EnEV trifft meiner Meinung nach für Elektroheizungen nicht zu. Diese können verwendet werden, wenn der schlechte Primärenergiewert (1,8, wie Sie schln sagen...) durch andere Maßnahmen kompensiert wird. Das ist bei der aktuellen EnEV nicht einfach, aber man kann das hinbekommen. In der Regel ist dazu eine Kombination aus Lüftung mit WRG und einer ausreichend großen PV-Anlage notwendig. (Wenn die PV-Anlage sehr groß ist, genügt natürlich auch diese...)

Andreas Obermüller
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