PV auf zwei Dachseiten

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Stefan
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PV auf zwei Dachseiten

#1 Beitrag von Stefan »

ich habe hier ein Projekt bei dem die PV-Module auf einer ost- und einer westseitigen Dachfläche montiert werden. Zwei Dachflächen kann ich aber nicht eingeben.
Um die KfW40plus -Forderung zu erfüllen brauche ich 16 Module auf der Westseite (Qpv 2486kWh) und 17 Module auf der Ostseite (Opv 2817kWh) mit Gesamtertrag 5303kWh
Zur Dokumentation erzeuge ich jeweils einen Bericht "Strom aus erneuerbaren Energien..."

Für den Nachweis qp und der restlichen Daten suche ich nach einer Konstellation die dem Ertrag am nächsten kommt: Deshalb packe ich auf die Ostseite 32 Module (Ertrag 5304 kWh) und führe damit die Nachweise.

Ist das so in Ordnung? ich weiß nicht wie ich es sonst machen sollte.(?)
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Stefan Eisenbichler
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Andreas Obermüller
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Re: PV auf zwei Dachseiten

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich denke, das ist so in Ordnung. Ich habe eine zweite Anlage auf meiner TODO-Liste, die Umsetzung wird aber noch etwas dauern.
Bitte beachten, dass für PV-Berechnungen nur die Standardwerte der DIN 18599 Anlage B verwendet werden dürfen. Ab Version 16.0.6 haben wir das im Programm so umgesetzt, dass nur Standardwerte ausgewählt werden können. Davor liegt es in der Verantwortung des Anwenders.

Andreas Obermüller
Stefan
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Re: PV auf zwei Dachseiten

#3 Beitrag von Stefan »

Ok, danke.
die V16.0.6 hab ich, finde ich gut, daß nichts anderes wählbar ist.

Noch eine Zusatzfrage:
Beim Formular "Strom aus erneuerbarer Energie..." wird ein "Stromertrag" und ein "Ertrag EnEV" summiert. Bei der Übernahme ins KfW-Formular wird der (höhere) Wert "Stromertrag übernommen. Ist das so richtig?
Im KfW-Formular kreuze ich "Berechnung lt. EnEV" an.
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Andreas Obermüller
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Re: PV auf zwei Dachseiten

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Stromertrag ist der komplette Ertrag der PV-Anlage nach DIN. Der "Ertrag EnEV" ist der Strom, der dann bei der EnEV (monatlich) angerechnet werden kann. Das ist das Minimum aus Ertrag und Bedarf pro Monat. Für die KfW sollte der Wert so passen.

Andreas Obermüller
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