Sehr geehrter Herr Obermüller,
ist es möglich in einer EnEV-Bilanz / öffentlich rechtlicher Nachweis bzw. in einer Effizienzhaus-Bilanz die Faktoren e(wind) und f(wind) zu ändern. Ich habe keinen Passus in EnEV und DIN gefunden, dass eine Abweichung von den Standardwerten (e=0,07, f=0,15) und die Verwendung der Werte nach DIN EN ISO 13789 Tabelle C.4 nicht möglich ist (z.B. Innenstandlage Blockrandbebauung (Starke Abschirmung, eine Seite im Wind => e=0,01, f=0,2).
Leider kann ich den Wert im BKI EP 16 nur bei einer freien Berechnung ändern.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hampe
Änderung des Abschirmungskoeffizienten nach DIN EN ISO 13789
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Re: Änderung des Abschirmungskoeffizienten nach DIN EN ISO 1
Das ist in der Tat eine "Regelungslücke". Es gab im Rahmen eines Forschungsvorhabens der Gütegemeinschaft DIN 18599 eine Parameterdefinition, die auch von Ministerium und KfW so gewollt ist. Hier hat man sich auf eine Festlegung von ewind und fwind auf die Standardwerte geeinigt. Wir haben das daher auch so umgesetzt. (Wenn man diese Parameter ändern würde, dann müsste man sie zumindest auch im Referenzgebäude gleichzeitig ändern.)
Anbei die Parameterliste zur Info.
Andreas Obermüller
Anbei die Parameterliste zur Info.
Andreas Obermüller
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Re: Änderung des Abschirmungskoeffizienten nach DIN EN ISO 1
Hallo Herr Obermüller,
zunächst besten Dank für Ihre Antwort. Bezüglich des Referenzgebäudes haben Sie natürlich Recht. Danke auch für die Zusendung der Parameterliste. Die werde ich mir mal auch bezüglich der anderen Parameter genauer anschauen.
mit besten Grüßen,
Matthias Hampe
zunächst besten Dank für Ihre Antwort. Bezüglich des Referenzgebäudes haben Sie natürlich Recht. Danke auch für die Zusendung der Parameterliste. Die werde ich mir mal auch bezüglich der anderen Parameter genauer anschauen.
mit besten Grüßen,
Matthias Hampe