Sehr geehrter Herr Obermüller,
Derzeit bilanziere ich die energetische Ertüchtigung eines bestehenden Nichtwohngebäudes der öffentlichen Hand, welches im Sinne des EEWärmeG umfassend renoviert wird. Die Anforderung durch das EEWärmeG soll durch eine KWK Anlage (fossil) gedeckt werden.
Im Berichtbaustein "Nachweis EEWärmeG" weist mir der BKI einen Deckungsgrad von 46,6 % durch KWK aus und weiterhin, dass der Nachweis damit erfüllt sei.
Nach meiner Lesart des EEWärmeG 2014 § 7 (1) Nr. 1b wäre jedoch ein Deckungsgrad von mindestens 50 % notwendig. Habe ich mich da vertan oder der BKI Energieplaner? Sofern ich mich vertan habe, würde mich interessieren, welches der geforderte minimale Deckungsgrad ist?
Mit besten Grüßen,
Matthias Hampe
Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
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Re: Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Können Sie mir bitte mal das betreffende Projekt zuschicken? Danke!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Sehr geehrter Ehrr Obermüller,
Danke zunächst für Ihre Antwort. Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten.
Die Bilanzdatei kann ich Ihnen aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Auftraggeber nicht zukommen lassen. In der Anlage erhalten Sie jedoch Screenshots zu den relevanten Eingaben und Ausgaben.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hampe
Danke zunächst für Ihre Antwort. Leider komme ich erst jetzt dazu zu antworten.
Die Bilanzdatei kann ich Ihnen aufgrund einer Verschwiegenheitserklärung gegenüber dem Auftraggeber nicht zukommen lassen. In der Anlage erhalten Sie jedoch Screenshots zu den relevanten Eingaben und Ausgaben.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Hampe
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Re: Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Ich muss das mit dem IBP abklären, welche den Rechenkern programmieren. Hier wird offensichtlich eine Deckung von 15% als ausreichend angesetzt, das halte ich aber auch nicht für korrekt. Danke für den Hinweis!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Guten Abend die Herren,
habe ein Ähnliches Problem, der Bauherr möchte gerne bei einer Sanierung durch die öffentlcihe Hand einen effizienten Heizkessel nach Anlage II 1 b einsetzen bei dem 25% des Energiebedarfs durch Biogas abgedeckt werden soll.
Ich habe jetzt zwei fiktive Erzeuger (eigentlich gibts nur einen Kessel mit einem Liefervertrag mit 25% Biogasanteil) eingesetzt:
1x Brennwert Biogas zu 25%
1x Brennwert fosil zu 75%
ist das so OK oder gibts noch ne andere Strategie?
Gruß Eichholz
habe ein Ähnliches Problem, der Bauherr möchte gerne bei einer Sanierung durch die öffentlcihe Hand einen effizienten Heizkessel nach Anlage II 1 b einsetzen bei dem 25% des Energiebedarfs durch Biogas abgedeckt werden soll.
Ich habe jetzt zwei fiktive Erzeuger (eigentlich gibts nur einen Kessel mit einem Liefervertrag mit 25% Biogasanteil) eingesetzt:
1x Brennwert Biogas zu 25%
1x Brennwert fosil zu 75%
ist das so OK oder gibts noch ne andere Strategie?
Gruß Eichholz
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Re: Nachweis EEWärmeG Sanierung öffentliche Hand
Ich sehe im Moment auch keine andere Möglichkeit, das zu berechnen. Die Berechnung ist zwar nicht ganz korrekt, da ja zwei Kessel angesetzt werden, aber der "Fehler" ist gering.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller