Hallo zusammen,
ich bin gerade bei der Erstellung eines Energieausweis für ein Einfamilienhaus, bei dem sich im KG ein Schwimmbad befindet. Das Schwimmbad wird ja bei Wohngebäuden nicht gesondert betrachtet. Jetzt ist aber im Schwimmbad eine reine Entfeuchtungsanlage verbaut. Diese kann ich bei der Berechnung nach Din 4108 nicht eintragen. Als was muss man diese Ansetzen?
Kann mir jemand weiterhelfen?
entfeuchtung Schwimmbad Wohnhaus
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Re: entfeuchtung Schwimmbad Wohnhaus
Auch eine Entfeuchtungsanlage ist für die Betrachtung bei der EnEV m. E. nicht relevant, genau wie das Schwimmbad auch.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller