Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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angela_energieberatung
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Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

#1 Beitrag von angela_energieberatung »

Hallo,
leider konnte ich hier im Forum keine Lösung für dieses Problem finden.
Ich habe eine Sanierung zum kfW Effizienzhaus 85, versuche den KfW Kredit zu beantragen und bekomme die Fehlermeldung
"Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude nicht plausibel".

Bitte um schnelle Hilfe....
Weiß jemand Rat?
Danke!!

Gruß
A. Arntzen
Andreas Obermüller
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Re: Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Welche Version haben Sie? Übergeben Sie die Daten mit dem automatischen XML-Export? Nach welcher EnEV wird gerechnet?

Andreas Obermüller
angela_energieberatung
Beiträge: 49
Registriert: 18. Februar 2013, 15:08

Re: Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

#3 Beitrag von angela_energieberatung »

Hallo Herr Obermüller,
ich habe BKI EP 14
Nein, ich gebe alles manuell ein (automatisch passte das Format nicht)
nach EnEV 2014

..
angela_energieberatung
Beiträge: 49
Registriert: 18. Februar 2013, 15:08

Re: Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

#4 Beitrag von angela_energieberatung »

Aus Bericht -> Formulare -> Sondernachweise:

Sondernachweise

Berechnungen gemäß EnEV 2014 und technischen Regeln der KfW zur Berechnung eines KfW-Effizienzhauses (Stand 01.06.2014) mit den Normen DIN V 4108-6 und DIN V 4701-10. Das Referenzgebäude weicht von der Berechnung nach EnEV ab und kann nicht für einen Energieausweis herangezogen werden.

(BKI Energieplaner Version 14.0.0)

Sondernachweis: KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2014)

Der reguläre EnEV-Nachweis muss als Voraussetzung für Sondernachweise erfüllt sein.
-> eingehalten

spezifischer Transmissionswärmeverlust Referenzgebäude HT' (100%-Wert): 0,406 W/(m²K)
max. Prozentwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT' des Referenzgebäudes: 100 %
Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 1,00 * 0,406 = 0,406 W/(m²K)
vorhandener Wert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 0,377 W/(m²K)
-> eingehalten (Unterschreitung um 7,1 %)

max. Prozentwert des zul. Primärenergiebedarfes zul. QP gemäß EnEV: 85 %
zulässiger Primärenergiebedarf (Neubau) zul. QP gem. EnEV: 95,3 kWh/(m²a)
Höchstwert des Primärenergiebedarfes QP: 0,85 * 95,3 = 81,0 kWh/(m²a)
vorhandener Wert des Primärenergiebedarfes QP: 66,1 kWh/(m²a)
-> eingehalten (Unterschreitung um 18,4 %)

Der Sondernachweis KfW Effizienzhaus 85 (EnEV 2014) ist eingehalten.


Sondernachweis: KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2014)

Der reguläre EnEV-Nachweis muss als Voraussetzung für Sondernachweise erfüllt sein.
-> eingehalten

spezifischer Transmissionswärmeverlust Referenzgebäude HT' (100%-Wert): 0,406 W/(m²K)
max. Prozentwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT' des Referenzgebäudes: 130 %
Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 1,30 * 0,406 = 0,528 W/(m²K)
vorhandener Wert des spezifischen Transmissionswärmeverlustes HT': 0,377 W/(m²K)
-> eingehalten (Unterschreitung um 28,6 %)

max. Prozentwert des zul. Primärenergiebedarfes zul. QP gemäß EnEV: 115 %
zulässiger Primärenergiebedarf (Neubau) zul. QP gem. EnEV: 95,3 kWh/(m²a)
Höchstwert des Primärenergiebedarfes QP: 1,15 * 95,3 = 109,6 kWh/(m²a)
vorhandener Wert des Primärenergiebedarfes QP: 66,1 kWh/(m²a)
-> eingehalten (Unterschreitung um 39,7 %)

Der Sondernachweis KfW Effizienzhaus 115 (EnEV 2014) ist eingehalten.
Andreas Obermüller
Administrator
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: Jahres-Primärenergiebedarf QP für das Referenzgebäude

#5 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die automatische Übergabe funktioniert, wir haben das andauernd und es gab nie Probleme. (Einschränkung: Version 14 ist NICHT aktuell!)

Der dargestellte Sondernachweis ist aus Version 14 und nach EnEV 2013 (ohne "Verschärfung" 2016) berechnet. Die Version 14 hat zudem die neuen Regelungen der EnEV 2016 und der aktuellen KfW-Regeln nicht korrekt implementiert, da diese erst nach der Version 14 kamen. Sie müssten bitte für einen korrekten KfW-Nachweis die Version 15.0.8 verwenden.

Die Version 14.0.0 ist auch innerhalb der Version 14 sehr alt! Bitte unbegingt auch das Update auf Version 14.1.2 machen. Es ist immer sehr wichtig, mit der neuesten Version zu arbeiten, weil sich die Auslegungen zur EnEV und die Regeln der KfW laufend ändern und wir auch immer wieder Fehler korrigieren.

Andreas Obermüller
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