KfW-Baubegleitung

Allgemeine Fragen zur EnEV und zu den Nachweisen der KfW
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Fritz
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KfW-Baubegleitung

#1 Beitrag von Fritz »

Hallo,
ich habe ein Objekt, Neubau, KfW-55, 6WE. Die Wohnungen werden als Eigentumswohnungen verkauft. Wer stellt nun den Antrag zur Baubegleitung ? Der Bauträger, der nur plant und baut aber keinen KfW-Antrag für EFF-Haus stellt ? Die Wohnungseigentümer einzeln, es sind jedoch noch nicht alle Wohnungen verkauft. Die WEG, die aber noch gar nicht gibt ?
Eine Anfrage bei der KfW erschöpfte sich in allgemeinen Hinweisen und gibt keine klare Auskunft.
Wer kann da weiterhelfen ?

Fritz
Leonardo
Beiträge: 104
Registriert: 21. Dezember 2006, 10:29
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Re: KfW-Baubegleitung

#2 Beitrag von Leonardo »

Wenn noch nicht alle Wohnungen verkauft sind und schon mit der Maßnahme begonnen wird, kann der zukünftige Käufer doch gar kein KFW-Antrag mehr stellen.
Hier sollte also, auch im Sinne der besseren Vermarktung der Bauträger in Vorleistung treten und den Antrag stellen.
Wenn der Interessent gar keine Chance mehr hat in die KFW-Förderung zu kommen springt er eventuell vor dem Kauf ab und das wird dann teurer.

Ich würde entsprechend gegenüber dem Bauträger argumentieren, wenn er mit KFW-Förderung wirbt, dann muss er auch die Grundvoraussetzungen schaffen und dazu gehört nicht nur die bauliche Ausführung sondern auch die Baubegleitung. Oder stellt der Statiker auch jedem Käufer eine separate Rechnung?

Gruß Leonardo
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