Hallo,
Bei der Onlineübertragung an die KFW für mehrere Reihenhäuser hatte ich gestern bei jedem Gebäude eine Abweichung der Solaranlagengröße.
Im EP waren für die heizungsunterstützende Solaranlagen jeweils eine Kollektorfläche von Ac=9,54m² manuell eingetragen (incl. der 80%igen Heizungsunterstützung).
Bei der Online-Übergabe der xml-Datei wurde bei der KFW aber eine Kollektorgröße Ac von 17,172m² angezeigt. Ich musste dies jeweils händisch abändern.
Ist dies ein Übergabefehler des EP oder verwendet die KFW ein anderes Rechenverfahren?
Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
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Re: Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
Bei der Kollektorfläche TW wird m. E. NICHT der 1,8-fache Wert händisch eingegeben. Es müsste hier der Standardwert stehen gelassen werden. Der Energieplaner überträgt dann automatisch den 1,8-fachen Wert für Heizungsunterstützung an die Onlinebestätigung. (die 17,1 m² sind 1,8 * 9,54...)
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
Hallo Herr Obermüller,
Das würde aber bedeuten, dass ich bei der Planung im EP die Solaranlage nicht um die 80% Fläche vergrößern darf, worauf aber explizit im EP bei der Technik unter dem Stichpunkt "Solare Heizungsunterstützung" hingewiesen wird.
Hatte ich hier bisher einen Verständnisfehler? Ich ging immer davon aus, dass ich diese zusätziche 80% händisch bei der Trinkwasser Solaranlage eintragen muss.
Gruß Leonardo
Das würde aber bedeuten, dass ich bei der Planung im EP die Solaranlage nicht um die 80% Fläche vergrößern darf, worauf aber explizit im EP bei der Technik unter dem Stichpunkt "Solare Heizungsunterstützung" hingewiesen wird.
Hatte ich hier bisher einen Verständnisfehler? Ich ging immer davon aus, dass ich diese zusätziche 80% händisch bei der Trinkwasser Solaranlage eintragen muss.
Gruß Leonardo
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Re: Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
Der Hinweis im Energieplaner bezieht sich darauf, dass die tatsächliche Aperturfläche für eine (10%)-Heizungsunterstützung 1,8fach der Standardfläche für TW sein muss. Für das TW darf man aber m. E. die vergrößerte Fläche nicht eintragen. Die zusätzlichen 80% sind ja dazu gedacht, einen höheren Solarertrag zu haben, damit für die Heizung noch etwas "übrig" bleibt. Wenn man die vergrößerte Fläche beim TW ansetzt, wird ja auch ein deutlich höherer TW-Ertrag angesetzt. (Es steht meines Wissens nirgends so explizit, aber inhaltlich macht es Sinn...)
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
Hallo Zusammen,
der Beitrag ist schon etwas älter, beschäftigt mich aber ganz aktuell nochmal:
Auch ich habe bislang immer den Hinweis bei der Heizungsunterstützung so interpretiert, dass die Standardkollektorfläche händich angepasst werden muss (ggf mit Speicher).
Für mich war das plausibel, weil m.E. auch die solare Deckungsrate für WW bei einer größeren Anlage ansteigt.
Nun habe ich einen knappen KfW-Nachweis wo ich mit der Standardkollektorfläche um eine Effizienzhausstufe zurückfalle gegenüber der Variante mit händischer 1,8-facher Fläche.
Was ist denn nun die rechtssichere Eingabe an dieser Stelle ?
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung
der Beitrag ist schon etwas älter, beschäftigt mich aber ganz aktuell nochmal:
Auch ich habe bislang immer den Hinweis bei der Heizungsunterstützung so interpretiert, dass die Standardkollektorfläche händich angepasst werden muss (ggf mit Speicher).
Für mich war das plausibel, weil m.E. auch die solare Deckungsrate für WW bei einer größeren Anlage ansteigt.
Nun habe ich einen knappen KfW-Nachweis wo ich mit der Standardkollektorfläche um eine Effizienzhausstufe zurückfalle gegenüber der Variante mit händischer 1,8-facher Fläche.
Was ist denn nun die rechtssichere Eingabe an dieser Stelle ?
Besten Dank im Voraus für eine Rückmeldung
Heiko Englert
Dipl.Ing.Freier Architekt
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http://www.knopp-architekten.de
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Re: Abweichung Solaranlagengröße bei KFW-Übergabe
Meiner Meinung nach gilt meine Aussage von oben. Ist aber meine persönliche Meinung, ich habe im Momnet keine "rechtssichere" Quelle zur Hand, welche das belegt.