Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,
wenn ich mich richtig erinnere, darf ich beim EEWärmeG alle (?) Ersatz-/Maßnahmen für den Nachweis kombinieren.
Der BKI EP kombiniert die Ersatzmaßnahme VII "Einsparung von Energie" prinzipiell nicht mit den anderen Maßnahmen.
Zudem wird bei dieser Maßnahme, im Gegensatz zu z. B. Geothermie/Umweltwärme etc., auch nie der Erfüllungsgrad ausgewiesen?
Hat dies einen Grund?
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
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Re: EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
Das kann ich jetzt nicht so nachvollziehen. Die Maßnahme VII wird eigentlich schon mit anderen Maßnahmen kombiniert und auch die Deckungen werden ausgegeben. Es ist nur so, dass das Programm die Maßnahme VII weglässt, wnen das EEWärmeG durch die anderen Maßnahme schon erfüllt ist.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
Hallo Herr Obermüller,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei unserem Bsp. eines Bürogebäudes ist der Nachweis tatsächlich mit der Maßnahme III (Geothermie) und der Ersatzmaßnahme V (Abwärme) erfüllt.
Dennoch wird der Gasamterfüllungsgard nicht ausgeweisen (Summe aus beiden Maßnahme). Im Moment wird "nur" ausgegeben, ob der Nachweis erfüllt ist oder nicht.
Bei der Ersatzmaßnahme VII wird gar kein Erfüllungsgrad ausgegeben.
Das wäre ggf. noch hilfreich.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Bei unserem Bsp. eines Bürogebäudes ist der Nachweis tatsächlich mit der Maßnahme III (Geothermie) und der Ersatzmaßnahme V (Abwärme) erfüllt.
Dennoch wird der Gasamterfüllungsgard nicht ausgeweisen (Summe aus beiden Maßnahme). Im Moment wird "nur" ausgegeben, ob der Nachweis erfüllt ist oder nicht.
Bei der Ersatzmaßnahme VII wird gar kein Erfüllungsgrad ausgegeben.
Das wäre ggf. noch hilfreich.
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
Die Erfüllung der Maßnahme VII wird bei mir ausgegeben. Vielleicht schicken Sie mir das Projekt mal zu.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
Hallo Herr Obermüller,
folgendes wird für die Ersatzmaßnahme VII ausgegeben, wenn ich eine der anderen beiden Maßnahmen ausschließe:
"[...] Die vorhandene Wärmerückgewinnung erfüllt die Maßnahme V damit zu 92,3 %
[...] Die vorhandene Unterschreitung der EnEV ist damit als Nachweis der Maßnahme VII ausreichend. (Unterschreitung EnEV 50,5 %)
Mit den angegebenen Maßnahmen ist das EEWärmeG erfüllt."
Daher wird mir für die Ersatzmaßnahme VII nicht der Erfüllungsgrad ( = 50,5 % / 15 % =337 % ?) ausgegeben.
Der Gesamterfüllungsgrad läge damit thereotisch bei 429,5 % (= 92,3% + 337 %?), oder?
In diesem Fall ist es klar, dass man den Nachweis wahrscheinlich nur mit der Ersatzmaßnahme führt (Effizienzhaus 55).
Bei anderen Gebäuden könnte es jedoch wesentlich knapper sein und da würde einem diese Rechung ggf. einen Hinweis geben, wie viel noch "fehlt".
Vielen Dank
Friederike Hassemer
folgendes wird für die Ersatzmaßnahme VII ausgegeben, wenn ich eine der anderen beiden Maßnahmen ausschließe:
"[...] Die vorhandene Wärmerückgewinnung erfüllt die Maßnahme V damit zu 92,3 %
[...] Die vorhandene Unterschreitung der EnEV ist damit als Nachweis der Maßnahme VII ausreichend. (Unterschreitung EnEV 50,5 %)
Mit den angegebenen Maßnahmen ist das EEWärmeG erfüllt."
Daher wird mir für die Ersatzmaßnahme VII nicht der Erfüllungsgrad ( = 50,5 % / 15 % =337 % ?) ausgegeben.
Der Gesamterfüllungsgrad läge damit thereotisch bei 429,5 % (= 92,3% + 337 %?), oder?
In diesem Fall ist es klar, dass man den Nachweis wahrscheinlich nur mit der Ersatzmaßnahme führt (Effizienzhaus 55).
Bei anderen Gebäuden könnte es jedoch wesentlich knapper sein und da würde einem diese Rechung ggf. einen Hinweis geben, wie viel noch "fehlt".
Vielen Dank
Friederike Hassemer
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Re: EEWärmeG - Kombination aus Maßnahmen
Ich nehme Ihre Anregung auf meine TODO-Liste.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller