BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Kommunen“ für NWG

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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Autenrieth

BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Kommunen“ für NWG

#1 Beitrag von Autenrieth »

Energieberatertag-2016_Pgm_2016.pdf
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Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte interessierte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Anwenderinnen, Anwender des BKI Energieplaners,

Ihr Interesse an unserem EnEV- und BKI Energieplaner-Portal freut uns sehr. Vielen Dank für Ihren Besuch.

Anbei möchten wir Sie auf das neue BAFA-Förderprogramm „Energieberatung für Kommunen“ hinweisen. Es werden Energieberatung zur Erstellung eines energetischen Sanierungskonzepts von Nichtwohngebäuden, entweder in Form eines Sanierungsfahrplans oder in Form einer umfassenden Sanierung oder die Neubauberatung für Nichtwohngebäude gefördert.

http://www.bafa.de/bafa/de/energie/ener ... index.html

Die Zuwendung bei dieser Förderung beträgt bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben, maximal 15.000 Euro.

Richtlinie:
http://www.bafa.de/bafa/de/energie/ener ... mmunen.pdf

Die dazugehörige neue Förderrichtlinie „Energieberatung und Energieeffizienz-Netzwerke für Kommunen und gemeinnützige Organisationen" wurde am 31.12.2015 im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Im Text des BMWi ist der zweite Punkt für Sie als EnergieberaterIn relevant:

Mit dieser Richtlinie werden folgende Fördermaßnahmen gemäß dem Nationalen Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) mit Zuschüssen für Kommunen unterstützt:
  • - „Beratung zu kommunalen Energieeffizienz-Netzwerken“ (Fortführung der bestehenden Richtlinie vom Januar 2015)
  • - „Energieberatung für Kommunen“ (kommunale und soziale Gebäude), Förderung der Energieberatung für ein energetisches Sanierungskonzept von Nichtwohngebäuden oder für einen Neubau von Nichtwohngebäuden mit einem Zuschuss von bis zu 80% der förderfähigen Ausgaben,
  • - „Energieeffizienz in der Abwasserbehandlung“, Förderung von Energieanalysen für öffentliche Abwasseranlagen mit einem Zuschuss von bis zu 30% der förderfähigen Ausgaben.
Die Richtlinie ist zum 01. Januar 2016 in-Kraft getreten. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) ist für die Durchführung der Richtlinie zuständig.
Mit der Förderung soll insbesondere die energetische Erneuerung der veralteten Bausubstanz kommunaler Gebäude und Abwasseranlagen beschleunigt werden, aber auch als Unterstützung für die energieeffiziente Errichtung neuer Gebäude der Kommunen und gemeinnütziger Organisationen dienen. Alles weitere entnehmen Sie bitte der Richtlinie selbst. Eine Weitergabe der Richtlinie an interessierte Kommunen ist natürlich erwünscht.

Passend dazu bietet das Baukosteninformationszentrum mit Klaus Lambrecht und Uli Jungmann als Lehrgangsleitern einen Zertifikatslehrgang DIN V 18599 für Nichtwohngebäude an. Der Lehrgang beinhaltet die Möglichkeiten mit optionalen Hausarbeiten und Abschlussprüfung die Anforderung von 50 UE´s für die Antragsberechtigung zu erlangen und sich für die für die Eintragung in die Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes zu berechtigen:
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Nichtwohngebäude (KfW)
- Energieberatung im Mittelstand (BAFA)
- Energieeffizient Bauen und Sanieren – Wohngebäude (KfW) mit Teilanerkennung
Bitte beachten Sie dazu auch immer die zusätzlichen Kriterien der Antragsberechtigung.

Hier geht´s direkt zum BKI-Lehrgang DIN V 18599 für Nichtwohngebäude
http://www.bki-files.de/downloads/semin ... rkshop.pdf

Erfahren Sie mehr dazu - was Energieberater über Förderungen wissen müssen - am 16.03.2016 auf dem Deutschen Energieberatertag in Frankfurt.
Energieberatertag-2016_Pgm_2016.pdf
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