Hallo Herr Obermüller,
bei einem aktuellen kleinen Projekt (EnEV 2009 NWG, nur Hzg/Bel, niedrig beheizt, <4m) ändert sich der Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes, wenn die Fernwärmeversorgung von KWK fossil (fp=0,7) auf HW fossil (fp=1,3) umgestellt wird. Die EnEV wird damit in beiden Fällen eingehalten. Ist so im EP14 und EP15, siehe Anlage. Wie kann das sein?
Gruß C. Hanusch
Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
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Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
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Re: Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
Das Projekt rechnet nach EnEV 2009 und es wurde "Anbau an ein bestehendes Gebäude" ausgewählt. Daher wird das Referenzgebäude gemäß Auslegung zu Anbauten mit "alter" Heizung mit der (bestehenden) Technik des Gebäudes berechnet. Wenn Sie das nicht wollen (also Nachweis wie Neubau), dann müssen Sie diesen Haken entfernen.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
ach das war Thema einer Auslegungsfrage... ok, danke für die schnelle Antwort!
Re: Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
Hallo liebe Forum-Leser,
hallo Herr Obermüller,
ich habe gerade ein ähnliches Problem beim Wärmschutznachweis für die Erweiterung eines Bürogebäudes (mit Austausch der Anlagentechnik).
Ich habe den Haken ebenfalls bei "Anbau an ein bestehendes Gebäude §5" gesetzt.
Unter dem Berichtsteil "Übersicht Projektparameter" erscheint der folgende Hinweis:
"Der Nachweis gilt für einen Anbau/Erweiterung mit Beheizung durch die Bestandsanlage. Das Referenzgebäude wird gemäß Auslegungsfragen zur EnEV Staffel 12 mit der eingegebenen Bestandsanlage berechnet."
Wenn ich mich richtig erinnere, entfällt diese Auslegung, da ich für einen Anbau nach EnEV §9, bei dem die Anlagentechnik ausgetauscht wird (ca. 15 % Beheizung über die Bestandanlage - als Nahwärme berücksichtigt), den Neubaustandard nach EnEV einhalten muss, richtig?
Da sich das Ergebnis von Qp`` auch nicht ändert, wenn ich den Haken unter "Anbau an ein bestehendes Gebäude §5" wegnehme, gehe ich davon aus, dass das Referenzgebäude auch nach Neubau berechnet wird und "nur" der Hinweis in der Berichtsausgabe hinfällig ist, richtig?
Danke für die Hilfe!
Beste Grüße
Friederike Hassemer
hallo Herr Obermüller,
ich habe gerade ein ähnliches Problem beim Wärmschutznachweis für die Erweiterung eines Bürogebäudes (mit Austausch der Anlagentechnik).
Ich habe den Haken ebenfalls bei "Anbau an ein bestehendes Gebäude §5" gesetzt.
Unter dem Berichtsteil "Übersicht Projektparameter" erscheint der folgende Hinweis:
"Der Nachweis gilt für einen Anbau/Erweiterung mit Beheizung durch die Bestandsanlage. Das Referenzgebäude wird gemäß Auslegungsfragen zur EnEV Staffel 12 mit der eingegebenen Bestandsanlage berechnet."
Wenn ich mich richtig erinnere, entfällt diese Auslegung, da ich für einen Anbau nach EnEV §9, bei dem die Anlagentechnik ausgetauscht wird (ca. 15 % Beheizung über die Bestandanlage - als Nahwärme berücksichtigt), den Neubaustandard nach EnEV einhalten muss, richtig?
Da sich das Ergebnis von Qp`` auch nicht ändert, wenn ich den Haken unter "Anbau an ein bestehendes Gebäude §5" wegnehme, gehe ich davon aus, dass das Referenzgebäude auch nach Neubau berechnet wird und "nur" der Hinweis in der Berichtsausgabe hinfällig ist, richtig?
Danke für die Hilfe!
Beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: Qp,ref ändert sich bei Änderung von fp (Nahwärme)
Die Auslegung mit der Bestandsanlage gilt nur für die EnEV 2009. Bei der EnEV 2013 gilt der neuen §9. Der Hinweis ist daher bei der EnEV 2013 hinfällig, ich entfernen das ggf.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller