EnEV-Nachweis OHNE Dichtheitsnachweis ?

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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gustav-adolf
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EnEV-Nachweis OHNE Dichtheitsnachweis ?

#1 Beitrag von gustav-adolf »

Wie weist man Wohnprojekte nach DIN 4108 mit Lüftungsanlagen ohne Dichtheitsnachweis/Blowerdoortest aus.
Auf der Seite Grundlagen muss immer ein Haken bei Dichtheitsnachweis gesetzt werden, wenn im Technikteil die Lüftungsanlage eingetragen wird.

Gibt es die Möglichkeit Lüftungsanlagen einzutragen und entsprechend EnEV/DIN 4108 die Luftwechselrate auf Fensterlüftung zu stellen?
Die Alternative ist ja nur die Nichtberücksichtigung der Lüftungsanlage damit ein Ausdruck möglich ist.
Damit sind aber eigentlich auch alle Energieaufwendungen für die Lüftung unter den Teppich gekehrt.
Andreas Obermüller
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Re: EnEV-Nachweis OHNE Dichtheitsnachweis ?

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Der Haken "Dichtheitsprüfung erfüllt" kann auch weggelassen werden! Dann wird die Hilfsenergie der Lüftung berücksichtigt, der verminderte Luftwechsel und die Wärmerückgewinnung aber nicht.

Andreas Obermüller
gustav-adolf
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Re: EnEV-Nachweis OHNE Dichtheitsnachweis ?

#3 Beitrag von gustav-adolf »

Sehr geehrter Herr Obermüller,
dies geht ja gerade nicht.
Es gibt auch nur den Haken "Dichtheitsprüfung durchgeführt", jedoch nicht "Dichtheitsprüfung erfüllt".
Bei Verwendung BKI 14.0 und Berechnung nach DIN 4108 gibt es nur die Fehlermeldung aber keine weiteren Rechenergebnisse.
Andreas Obermüller
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Re: EnEV-Nachweis OHNE Dichtheitsnachweis ?

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ab Version 14.0.1 kann die Lüftung auch ohne Dichtheitsprüfung berechnet werden. Sie haben dann vermutlich nicht die aktuelle Version, bitte installieren Sie das aktuelle Update. Vielen Dank! ("Dichtheitsprüfung durchgeführt" bedeutet natürlich auch "Dichtheitsprüfung bestanden", das wird im Speed-Tipp erläutert.)

Andreas Obermüller
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