lieber Herr Obermüller,
ist bei der bilanziellen Berücksichtigung einer Wärmerückgewinnung eine erfolgreiche Dichtheitsprüfung nach EnEV, Anlage 4 auch für Nichtwohngebäude erforderlich?
Für Wohngebäude schreibt die EnEV in Anlage 1, Nr. 2.7 vor, dass bei einer mechanischen Lüftungsanlage die Anrechnung der Wärmerückgewinnung oder einer regelungstechnisch verminderten Luftwechselrate nur zulässig ist, wenn die Dichtheit des Gebäudes nach Anlage 4, Nr. 2 nachgewiesen wird.
Gilt dies auch für Nichtwohngebäude?
Wir sind immer davon ausgegangen, dass dies für Nichtwohngebäude entsprechend gilt. In der EnEV fehlt aber der entsprechende Verweis.
Ich freue mich über Hilfe bei der Klärung dieses Sachverhalts!

Mit besten Grüßen
N. Jenner