Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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FH_ina
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Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#1 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,

seit einiger Zeit können im BKI EP nicht mehr Energieerträge aus externen Simulationen eingetragen werden, sondern "nur" nicht der PV-Ertrag nach DIN V 18599-9 ermittelt werden.
Wird diese Funktion bald wieder zur Verfügung stehen?
Für den seltenen Fall, dass gebäudenah Wind erzeugt werden würde, könnte man diesen aktuell auch nicht berücksichtigen, oder?

Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Die Funktion der externen Eingabe gibt es im IBP-Kernel nicht mehr, daher wird diese auch nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Berechcnung vcn Windanlagen werden wir in Zukunft umsetzen, ich habe aber noch keinen genauen Zeitplan dafür.

Andreas Obermüller
FH_ina
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Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#3 Beitrag von FH_ina »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.
D.h., dass man Daten aus einer externen Ermittlung in Zukunft immer zusätzlich zu einem EnEV-Nachweis o.ä. erstellen muss, oder?

Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
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Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#4 Beitrag von Andreas Obermüller »

Für eine PV-Anlage ist eine externe Ermittlung nicht mehr zulässig, hier muss ja die Berechnung nach DIN 18599 Teil 9 angewendet werden! Das ist der Grund, weswegen das IBP diese Möglichkeit entfernt hat.

Andreas Obermüller
FH_ina
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Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#5 Beitrag von FH_ina »

Vielen Dak für die erneute Antwort!
Das war mir bisher auch noch nicht so bewusst. Wieder was gelernt.

Friederike Hassemer
FH_ina
Beiträge: 138
Registriert: 28. Mai 2014, 11:35

Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#6 Beitrag von FH_ina »

Hallo Herr Obermüller,
hallo liebe Forum-Leser,

nachdem hilfreichen Hinweis, haben wir uns den §5 der EnEV nochmal genauer angesehen.
Dort steht im Absatz 2:
"[...] Bei Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind die monatlichen Stromerträge unter Verwendung der mittleren monatlichen Strahlungsintensitäten der Referenzklimazone Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E sowie der Standardwerte zur Ermittlung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu ermitteln. [...]"

Bedeutet dies, dass nicht nur der Performance Ratio (bzw. Systemleistungsfaktor, z. B. für nicht belüftete Module), sondern auch die Standardwerte für die Peakleistungskoeffizienten in Abhängigkeit des eingesetzten Modultyps (z. B. monokristallin: 13,5 %) vorgegeben sind (Tab. B1 und B2 der DIN V 18599-9)? Dies würde bedeuten, dass der Einsatz von z. B. Hochleistungsmodule (~21 %) nicht richtig in der Bilanz "honoriert" werden würden? Gibt es hier evtl. bekannte Möglichkeiten für Ausnahmeregelungen (DiBt Auslegung o.ä.)?

Vielen Dank für die Hilfe.
Friederike Hassemer
Andreas Obermüller
Administrator
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Re: Eingabe "Strom aus erneuerbaren Energien"

#7 Beitrag von Andreas Obermüller »

Mir ist keine Ausnahme oder Regelung bekannt. Ich denke, dass man im Moment nur mit den Standardwerten rechnen kann.

Andreas Obermüller
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