Hallo,
es geht um einen KfW-Nachweis. Ich will die tatsächlich verbaute Anlage eingeben.
1. Vom Heizungsbauer habe ich für eine L/W-Wärmepumpe die Arbeitszahlen nach EN14511 erhalten, der EP verlangt aber nach EN255 -> kann ich die Zahlen trotzdem eingeben? wenn nicht, was gebe ich dann ein?
2. Lt. Heizungsbauer wurde eine FBH-Temperatur von 38/31°C konfiguriert. --> ist hier im EP 35/28 (näher dran) oder 55/45 (nächsthöherer Wert) einzugeben?
und grundsätzlich mal...
Zur Vorbemessung habe ich damals 2013 den EP12 verwendet. Kann ich mit diesem auch den Nachweis nach Fertigstellung machen oder muß dafür immer der neueste EP verwendet werden. (Aber da stimmt ja eigentlich die Berechnung nicht überein)
Arbeitszahl nach EN14511 statt EN255?
Arbeitszahl nach EN14511 statt EN255?
planungsbüro eisenbichler
Stefan Eisenbichler
www.eisenbichler.de
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Re: Arbeitszahl nach EN14511 statt EN255?
1. Tut mir leid, ich kann das nicht beantworten, da ich mich hiernicht so in der Tiefe auskenne.
2. Ich würde 35/28° verwenden.
Ich würde grundsätzlich den neuesten EP verwenden, da wir immer mal wieder auch einen Fehler finden und berichtigen. Bei der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 gibt es vermutlich keine gravierenden Unterschiede. Ansonsten stimmen die Berechnungen schon überein.
Andreas Obermüller
2. Ich würde 35/28° verwenden.
Ich würde grundsätzlich den neuesten EP verwenden, da wir immer mal wieder auch einen Fehler finden und berichtigen. Bei der DIN 4108-6 und DIN 4701-10 gibt es vermutlich keine gravierenden Unterschiede. Ansonsten stimmen die Berechnungen schon überein.
Andreas Obermüller