Brennstoffzelle

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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carsteneichholz
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Brennstoffzelle

#1 Beitrag von carsteneichholz »

Hallo Hr Obermüller!
Ich habe ein Wohngebäude indem der Bauherr eine Brennstoffzelle von Elcor und eine Brennwerttherme montieren will. Das Ecxel-Tool von Elcor gibt einen Primärenergiefaktor und einen Deckungsanteil der Brennstoffzelle aus.

Ich würde nun zwei Erzeuger eingeben, 1x Brennwerttherme und einmal KWK fossil mit dem entspr. Primärenergiefaktor und Deckungsanteil. und das für Heizung und Warmwasser. Was meinen Sie? Ist dass korrekt?

Grüße aus Erfurt

Carsten Eichholz
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Andreas Obermüller
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Re: Brennstoffzelle

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Ich kann das nicht beurteilen. In der Norm sind Brennstoffzellen nicht erwähnt. Ob man den Primärenergiefaktor hier so rechnen darf, kann ich nicht sagen, tut mir leid. ANsonsten kann man das so eingeben, wenn fp stimmt.

Andreas Obermüller
carsteneichholz
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Re: Brennstoffzelle

#3 Beitrag von carsteneichholz »

Habe mal die Leute bei DIN angeschrieben, poste auf jeden Fall das Ergebnis. Die KFW weiß von nix. ;-)
carsteneichholz
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Re: Brennstoffzelle

#4 Beitrag von carsteneichholz »

Antwort DIN Ausschuss:

Sehr geehrter Herr Eichholz,

von einem Experten des zuständigen Ausschusses habe ich folgende Antwort zu Ihrer Anfrage erhalten:

„Bei der Berechnung nach DIN SPEC 32737 wird die gesamte Wärmeerzeugungsanlage betrachtet und ein Primärenergiefaktor für die durch die Wärmeerzeugungsanlage gedeckte Wärme berechnet. Die Qualität der Ergebnisse ist an dieser Stelle von der Güte der Eingabewerte abhängig, für die Sie als Nutzer selbst verantwortlich sind. Das betrifft alle nicht vordefinierten Kennwerte, wie z.B. die Erzeugernutzwärmeabgaben oder Kennwerte des Brennwertkessels, falls sie nicht mit dem hinterlegten Standardwert rechnen.

In Ihrem Fall setzt sich die Wärmeerzeugungsanlage aus der Elcore-Brennstoffzelle und dem Spitzenlastwärmeerzeuger von Brötje. Der berechnete Primärenergiefaktor beinhaltet damit den primärenergetischen Aufwand der Brennstoffzelle und des Brennwertkessels abzüglich der Stromgutschrift für den durch die Brennstoffzelle erzeugten Strom. Für die weitere Berechnung ist daher nicht mehr erforderlich, den Brennwertkessel erneut zu definieren.

Die Wärmeerzeugungsanlage ist für die weitere Berechnung wie Nah-/Fernwärme fossil mit dem nach DIN SPEC 32737 berechneten Primärenergiefaktor, einem Deckungsanteil von 100 % und einer Erzeugeraufwandszahl von 1,0 zu definieren. Das gilt sowohl für die Heizungs- als auch Trinkwarmwasserseite. Sie müssen keinen weiteren Erzeuger definieren.

Eine Änderung der Erzeugeraufwandszahl für Nah-/Fernwärme abweichend von den Standardwerten der DIN V 4701-10 und damit eine Eingabe von eH,g=1,0 und eTW,g=1,0 ist nicht mit jeder Software möglich. Nach DIN V 4701-10 beträgt die Erzeugeraufwandszahl für Fernwärme bei dem Heizbetrieb eH,g=1,01 und bei dem Warmwasserbetrieb eTW,g=1,14. Die Verwendung von diesen Erzeugeraufwandszahlen erhöht rechnerisch geringfügig den Primärenergiebedarf. Ob Ihre Software diese Anpassung unterstützt, kann ich schlecht sagen.



Zu Ihrer zweiten Frage.

Die Anwendbarkeit einer Norm im Rahmen von EnEV-Berechnungen wird nicht durch das DIN geregelt, sondern vom Verordnungsgeber selbst. Da die DIN SPEC 32737 nach dem Erscheinen der aktuellen EnEV veröffentlicht wurde, ist sie in der EnEV nicht explizit als zulässige Berechnungsregel erwähnt. Man könnte jedoch trotzdem vermuten, dass eine Berechnung mit DIN SPEC 32737 im Sinne des Verordnungsgebers ist. Genauere Informationen kann sicherlich Frau Vilz (Andrea.Vilz@BBR.Bund.de) geben, die beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung Fragen zur EnEV beantwortet.“



Ich hoffe damit wurde Ihre Anfrage ausreichend beantwortet.





„Der Normenausschuss als Normungsorgan von DIN gibt als Serviceleistung Auslegungen im Sinne von DIN 820-1 bekannt und stellt Interpretationen von DIN-Normen zur Verfügung.

DIN bemüht sich im Rahmen des Zumutbaren, richtige und vollständige Informationen zur Verfügung zu stellen. DIN übernimmt jedoch keine Haftung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der bereitgestellten Informationen. DIN haftet nicht für direkte oder indirekte Schäden, einschließlich entgangenen Gewinns, die aufgrund von oder sonst wie in Verbindung mit Informationen entstehen, die bereitgestellt werden.“





Mit freundlichen Grüßen



DIN–Normenausschuss für Heiz- und Raumlufttechnik (NHRS)



Niels – Christian Müller

Projektmanager



Telefon: +49 30 2601-2646

Fax: +49 30 2601-42646

E-Mail: niels-christian.mueller@din.de

Internet: http://www.din.de

Internet: http://www.nhrs.din.de



DIN Deutsches Institut für Normung e. V.

Sitz: Am DIN-Platz, Burggrafenstraße 6, 10787 Berlin

Präsident: Prof. Dr.-Ing. Klaus Homann

Vorstand: Dr.-Ing. Torsten Bahke (Vorsitzender), Dipl.-Ing. Rüdiger Marquardt, Dipl.-Ing. Joachim Sauer

Geschäftsleitung: Dr.-Ing. Ulrike Bohnsack, Dipl.-Kfm. Daniel Schmidt, Dr. rer. nat. Hartmut Strauß,

Astrid Wirges, Dipl.-Ing. Ernst-Peter Ziethen

Registergericht: AG Berlin-Charlottenburg, VR 288 B
carsteneichholz
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Re: Brennstoffzelle

#5 Beitrag von carsteneichholz »

Anbei die Email von Frau Vilz Ihrer Einschätzung nach ist die verwendung der SPEC 32737 zulässig.:

"Sehr geehrter Herr Eichholz,



die DIN SPEC 32737 ist von der EnEV und auch im für die EnEV relevanten Regelwerk nicht direkt in Bezug genommen. Deshalb muss sie für EnEV-Nachweise nicht verwendet werden. Gleichwohl sehe ich eine Möglichkeit, diese Norm in Zusammenhang mit Berechnungen nach DIN V 18599 Teil 9 und dann auch für EnEV-Nachweise zu verwenden.



In Teil 9 der DIN V 18599 ist das Verfahren zur Berechnung eines Primärenergiefaktors aus einer KWK-Anlage beschrieben, das immer dann zur Anwendung kommt, wenn nicht der pauschale Primärenergiefaktor für Wärme aus KWK verwendet werden soll.

Für die Anwendung dieses Verfahrens (Verfahren B aus Kapitel 5.1.7) sind verschiedene Eingangsparameter notwendig. Systematische Standardwerte für KWK-Anlagen werden in der Norm lediglich für Mikro-KWK mit Antrieb durch Verbrennungs- oder Stirlingmotoren gegeben. Für „Sonstige KWK“ (dies wäre hier die Brennstoffzelle als gekoppelter Erzeuger von Strom und Wärme) wird hingegen auf Planungs- oder Herstellerangaben verwiesen (sowohl in Tabelle 6 als auch bei der Beschreibung der Eingabeparameter – wie z.B. der KWK-Deckungsanteil sowie die Stromkennzahl der KWK-Anlage). Vor diesem Hintergrund gehe ich davon aus, dass es zulässig ist, diese Planungsangaben auch auf der Grundlage der DIN SPEC 32737 vorzunehmen.



Ich hoffe, meine Hinweise sind Ihnen hilfreich.



Mit freundlichem Gruß

Andrea Vilz







Andrea Vilz

Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR)

im Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR)

Referat II 2 Energieeinsparung, Klimaschutz



Deichmanns Aue 31-37

53179 Bonn



Federal Institute for Research on Building, Urban Affairs and Spatial Development (BBSR)

within the Federal Office for Building and Regional Planning (BBR)

Section II 2 Energy Saving, Climate Protection



Tel.: +49 228 99401 2723

Fax: +49 228 99401 2729

andrea.vilz@bbr.bund.de"
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