Am 28. Juli 2015 wurde die Verordnung zum Sanierungsfahrplan Baden-Württemberg im Kabinett beschlossen und ist rückwirkend zum 1. Juli 2015 in Kraft getreten.
Für Wohngebäude reduziert die Vorlage eines Sanierungsfahrplans den Pflichtanteil aus § 4 Absatz 1 EWärmeG von 15% auf 10%.
Bei Nichtwohngebäuden kann ein Sanierungsfahrplan zur vollständigen (ersatzweisen) Erfüllung der gesetzlichen Vorgaben vorgelegt werden.
Veröffentlichung im Gesetztblatt:
https://um.baden-wuerttemberg.de/filead ... hrplan.pdf
Begründung:
https://um.baden-wuerttemberg.de/filead ... hrplan.pdf
Auf der Seite des Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft Baden-Württemberg finden Sie alle wichtigen Informationen:
https://um.baden-wuerttemberg.de/de/ene ... hrplan-bw/
Die notwendigen Schritte, um mit dem BKI Energieplaner ein Projekt für den Sanierungsfahrplan zu erstellen, entnehmen Sie dem entsprechenden Kapitel der Programmhilfe.
Kostenloser Download BKI Energieplaner: http://www.bki.de/setup-energieplaner