Hallo Experten, Herr Autenrieth, Herr obermüller
Ich habe für ein therapeutisches Zentrum den Verbrauchsausweis zu erstellen.
Verbräuche für Strom und Heizung liegen vor, Nettogrundfläche auch.
Nun gebe ich Daten ein und erwarte, dass anhand des Nutzungsprofils 40 Arztpraxen und therapeutische Praxen
unter anderem auch der entsprechende Trinkwarmwasseranteil ausgewiesen wird.
Dem ist nicht so.
Nun konnte ich in Profil 40 tatsächlich auch keinen Trinkwarmwasseranteil finden, den ich umgerechnet manuell in die Verbrauchseingabe übertragen kann.
Ich vermute, dass ich nur irgendwo den richtigen Butten drücken muss, den ich aber partout nicht finden kann.
m.f.g, Gerhard
Therapiezentrum Nutzungsprofil 40 Trinkwarmwasser?
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Re: Therapiezentrum Nutzungsprofil 40 Trinkwarmwasser?
Der Trinkwasseranteil vom Verbrauch wird nicht automatisch berechnet. Sie müssen diesen beim Verbrauch eingeben, gemäß den Bekanntmachungen Verbrauchserfassung Nichtwohngebäude.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Therapiezentrum Nutzungsprofil 40 Trinkwarmwasser?
Danke für die schnelle Antwort
Habe nach weiteren Quellen für diesen Trinkwarmwasserwert gesucht.
Ist wirklich nicht einfach.
In der Bekanntmachung der Regeln der Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im NWG Bestand des BMVBS,
wird in Tabelle 2.1 und 2.2 nämlich Heizung und Warmwasser gemeinsam angegeben.
Auf der DENA Website FAQ stieß ich dann auf eine brauchbare Antwort.
Pauschalwert 5% des gemessenen jährlichen Energieverbrauchs für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung eines Gebäudes,
sofern keine genaueren Angaben zur Verfügung stehen.
Pauschalwert kann aber bis 50% sein für besondere Gebäude wie Schwimmbad/Hallenbad, Krankenhäuser etc.
Habe nach weiteren Quellen für diesen Trinkwarmwasserwert gesucht.
Ist wirklich nicht einfach.
In der Bekanntmachung der Regeln der Energieverbrauchskennwerte und der Vergleichswerte im NWG Bestand des BMVBS,
wird in Tabelle 2.1 und 2.2 nämlich Heizung und Warmwasser gemeinsam angegeben.
Auf der DENA Website FAQ stieß ich dann auf eine brauchbare Antwort.
Pauschalwert 5% des gemessenen jährlichen Energieverbrauchs für Heizung und zentrale Warmwasserversorgung eines Gebäudes,
sofern keine genaueren Angaben zur Verfügung stehen.
Pauschalwert kann aber bis 50% sein für besondere Gebäude wie Schwimmbad/Hallenbad, Krankenhäuser etc.
- Dateianhänge
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- EnEV2009_NWG-FAQ_Trinkwarmewasser-DENA-Zukunft-Haus.pdf
- Auszug aus DENA FAQ - wie ermittelt man Warmwasseranteil bei NWG
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Re: Therapiezentrum Nutzungsprofil 40 Trinkwarmwasser?
Tabelle 2.1 und 2.2 haben mit dem gemessenen Verbrauch des Gebäudes direkt nichts zu tun. Das sind die Vergleichswerte, die im EAW eingetragen werden!
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Therapiezentrum Nutzungsprofil 40 Trinkwarmwasser?
Nachtrag zum Trinkwarmwasser Eintrag im Verbrauch
Habe mal die Auswirkung in meinem Projekt ermittelt und bei folgenden WW Anteilen die Endenergie berechnet:
WW 0% => 96,0 kWh/qma
WW 5% => 95,6 kWh/qma
WW 50% => 92,6 kWh/qma
Endenergie Gebäudetypologischer Wert Arztpraxen/therapeutische Praxen liegt bei ca.200 kWh/qma
Scheint ein gutes Gebäude mit sparsamer Nutzung zu sein.
Diese minimale Auswirkung hätte ich nicht erwartet, aber ist eigentlich logisch,
da für das WW ja nur die Klimabereinigung entfällt und diese meistens in einer Nachkommastelle angerechnet wird.
gerhard
Habe mal die Auswirkung in meinem Projekt ermittelt und bei folgenden WW Anteilen die Endenergie berechnet:
WW 0% => 96,0 kWh/qma
WW 5% => 95,6 kWh/qma
WW 50% => 92,6 kWh/qma
Endenergie Gebäudetypologischer Wert Arztpraxen/therapeutische Praxen liegt bei ca.200 kWh/qma
Scheint ein gutes Gebäude mit sparsamer Nutzung zu sein.
Diese minimale Auswirkung hätte ich nicht erwartet, aber ist eigentlich logisch,
da für das WW ja nur die Klimabereinigung entfällt und diese meistens in einer Nachkommastelle angerechnet wird.
gerhard