Hallo an das Forum
ich habe einen Bedarfsausweis für einen Bunker mit Gewerbe und Wohnungen zu erstellen.
Wer hat sowas schon mal gemacht? Ist die 4108 T6 überhaupt anwendbar bei diesen Sonderbau?
Gruß
IB Bochum
Enertgieausweis für Bunker
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Re: Enertgieausweis für Bunker
"Gewerbe" ist kein Wohngebäude und muss daher mit der DIN 18599 berechnet werden. (außer das GEwerbe ist weniger wie 10% des Gebäudes, dann ist es "untergeordnet".) Es müssen daher vermutlich zwei getrennte Gebäude (WG und NWG) berechnet werden.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller