Hallo,
das EEWärmegesetz kann auch mit einer besseren Gebäudedämmung als Ersatz Maßnahme erfüllt werden.
Unser Projekt erfüllt die Anforderungen der EnEV, der Ht‘ – Wert wird um mehr als 15% unterschritten. Dennoch zeigt der Bericht EEWärmegesetz-Nachweis an, dass dieses nicht erfüllt ist.
Ist die Anzeige falsch oder unseren noch zusätzliche Anforderungen erfüllt werden?
EEWärmegesetz
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Re: EEWärmegesetz
Es müssen Qp UND Ht' um 15% unterschritten werden. Zudem muss man die Ersatznaßnahme unter "Angaben EEWärmeG" auf der "Grundlagen"-Seite auswählen. Dann sollte das funktionieren.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller