EEWärmegesetz

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Aplus
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EEWärmegesetz

#1 Beitrag von Aplus »

Hallo,

das EEWärmegesetz kann auch mit einer besseren Gebäudedämmung als Ersatz Maßnahme erfüllt werden.
Unser Projekt erfüllt die Anforderungen der EnEV, der Ht‘ – Wert wird um mehr als 15% unterschritten. Dennoch zeigt der Bericht EEWärmegesetz-Nachweis an, dass dieses nicht erfüllt ist.
Ist die Anzeige falsch oder unseren noch zusätzliche Anforderungen erfüllt werden?
Andreas Obermüller
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Re: EEWärmegesetz

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Es müssen Qp UND Ht' um 15% unterschritten werden. Zudem muss man die Ersatznaßnahme unter "Angaben EEWärmeG" auf der "Grundlagen"-Seite auswählen. Dann sollte das funktionieren.

Andreas Obermüller
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