Nachweis EEWärmeG

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Sandra Lehn
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Nachweis EEWärmeG

#1 Beitrag von Sandra Lehn »

Hallo,
im Programm kann ich unter "Grundlagen" Angaben zum EEWärmeGesetz machen.
Wenn ich im Bericht unter "Formulare" Nachweis EEWärmeG wähle, bekomme ich aber nur eine leere Seite? Muss ich hier irgendwo noch weitere Angeban machen? Ich dachte, dass es hier ähnlich wie bei den Sondernachweisen (KFW-Effizinzhaus) eine kurze Zusammenfassung der Ergebnisse gibt und am Ende steht: ...wurde erfüllt oder wurde nicht erfüllt?

Bei EnEV-Nachweis kommt auch nur eine leere Seite...?
Andreas Obermüller
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Re: Nachweis EEWärmeG

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Dann ist vermutlich beim Berechnungsmoduns bei den Einstallungen kein EnEV-NAchweis ausgewählt. BeimModus "KfW" und "Energieausweis im Bestand" kann kein EnEV-Nachweis geführt werden, da die Berechnung von der EnEV abweicht.

Andreas Obermüller
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