Hallo Herr Obermüller und Forum-Leser,
darf bei einem EnEV-Nachweis bei der Zoneneingabe ein reduzierter Außenluftvolumenstrom ggü. den Nutzungsanforderungen aus der DIN V 18599-10 berücksichtigt werden?
Uns liegen die raumweisen Auslegungsluftmengen aus der Fachplanung vor. Diese wurden soweit optimiert, dass sie nun unter den Anforderungen liegen.
Laut der dena-Veröffentlichung "Leitfaden energetische Gebäudesanierung DIN V 18599" darf eine Abweichung grundsätzlich nicht berücksichtigt werden.
Die dena bezieht sich dabei auf den ersten Satz der EnEV aus Anlage 2, Absatz 2.1.2: "Unbeschadet der Regelungen in den Nummern 2.1.3 und 2.1.6 sind als Randbedin-gungen zur Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarfs die in den Tabellen 5 bis 9 der DIN V 18599-10: 2011-12 aufgeführten Nutzungsrandbedingungen und Klimadaten zu verwenden; bei der Berechnung des Referenzgebäudes müssen die in Tabelle 5 der DIN V 18599-10: 2011-12 als Mindest- oder Maximalwerte enthaltenen Angaben unverändert angesetzt werden."
Die DiBt-Auslegung der EnEV (11. Staffel) bestätigt dies: Demnach sind Änderungen an den Nutzungsrandbedinungen innerhalb einer Katalognutzung nach DIN V 18599-10 nicht zulässig. Als Ausnahme nennt die DiBT nur den Fall von großen Abweichungen, wo vermuten werden kann, dass eine abweichende Nutzung gegenüber den Nutzungsprofilen aus der DIN V 18599-10 vorliegt. Daher müsste für die Zone ein eigenes Nutzungsprofil erstellt werden (Referenzgebäude = vorhandenen Gebäude)?
Zudem stellt sich uns die Frage, ob dieser Fall als "vollständige Deckung des Außenluftwechsel" eingegeben werden darf?
Oder muss in diesem Fall ein "teilweise Deckung des Außenluftwechsels" angesetzt werden?
Vielen Dank für die Hilfe.
Beste Grüße
Friederike Hassemer
Zu- und Abluftanlage mit reduzierten Lufwechseln
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Re: Zu- und Abluftanlage mit reduzierten Lufwechseln
Es dürfen unserer Meinung nach keine Volumenströme nach Außen angesezt werden, die unter den Mindestaußenluftvolumenstrom des jeweiligen Nutzungsprofils liegen. Der IBP-Kernel setzt das auch so um. Das gilt aber für die RLT nur für die "vollständige Deckung" des Außenluftvolumens. (Wenn man ein zu kleines Volumen Vac bei "vollständiger Deckung" einträgt, kommt eine entsprechende Warnung.) Bei einer "teilweisen Deckung" wird der Rest ja über Fensterlüftung erledigt, hier kann die Lüftungsanlage auch kleiner dimensioniert sein.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
Re: Zu- und Abluftanlage mit reduzierten Lufwechseln
Hallo Herr Obermüller,
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Würde dies dann auch bei einem höheren Auslegungsvolumenstrom als nach DIN V 18599-10 gelten?
(Oft sind die Anlagen auch höher dimensioniert.)
Nach EnEV dürfte bei einem "vollständigen Deckung des Außenluftwechsels" nie der reale Volumenstrom angesetzt werden, richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Würde dies dann auch bei einem höheren Auslegungsvolumenstrom als nach DIN V 18599-10 gelten?
(Oft sind die Anlagen auch höher dimensioniert.)
Nach EnEV dürfte bei einem "vollständigen Deckung des Außenluftwechsels" nie der reale Volumenstrom angesetzt werden, richtig?
Vielen Dank und beste Grüße
Friederike Hassemer
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Re: Zu- und Abluftanlage mit reduzierten Lufwechseln
Nein, das sehe ich jetzt nicht so. Es muss immer der Mindestaußenluftvolumenstrom angesetzt werden. Es kann aber durchaus im Gebäude einen größeren Luftvolumenstrom geben, wenn die Lüftungsanlage dafür ausgelegt ist.
In der Hilfe gibt es ein Kapitel unter den "technischen Kapiteln", in der erläutert wird, wie der IBP-Kernel die Volumenströme berechnet.
Andreas Obermüller
In der Hilfe gibt es ein Kapitel unter den "technischen Kapiteln", in der erläutert wird, wie der IBP-Kernel die Volumenströme berechnet.
Andreas Obermüller