Bei Nichtwohngebäuden ist es zulässig in bestimmten Fällen (z.B. Bürogebäude) das vereinfachte Verfahren mit einem 1-Zonenmodell zu rechnen.
Qp wird dann um 10% reduziert.
Im Programm gibt es die Wahlmöglichkeit
- Mehrzonenmodell - Sonderfall 1-Zonenmodell
- Vereinfachtes Verfahren 1-Zonenmodell
Wo ist der Unterschied?
Kann man auch den Sonderfall 1-Zonenmodell anwenden?
Dann wird Qp nicht reduziert.
Nichtwohngebäude 1-Zonenmodell
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Re: Nichtwohngebäude 1-Zonenmodell
Sonderfall: ich habe ein NWG mit nur einer Zone, z.B. Lagerhalle ohne Büro, Sanitär usw.
Vereinfachtes Verfahren: ich habe ein Mehrzonen-NWG, darf aber gem. EnEV mit einem Einzonenmodell rechnen.
Vereinfachtes Verfahren: ich habe ein Mehrzonen-NWG, darf aber gem. EnEV mit einem Einzonenmodell rechnen.