NWG Nutzung bei Discounter Penny,Edeka etc.

Fragen zum BKI Energieplaner bei der Berechnung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 Teil 1 bis Teil 10
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gerhard
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NWG Nutzung bei Discounter Penny,Edeka etc.

#1 Beitrag von gerhard »

Hallo,

Hat jemand mehr Erfahrung, wie im NWG die Nutzung bei einschlägigen Discountern wie Penny, Aldi, Edeka etc. richtig eingestellt wird.
Intuitiv würde ich sagen nach EnEV 2009 Kategorie 2.1 Anlage 2 Tab. 2.1 => Handel und Dienstleistung Handel Food >300qm.
Es ginge aber auch => Einkaufszentrum (food und non-food).

Beim Verbrauchsausweis hat dies für die Angabe "Vergleichswert dieser Gebäudekatagorie" auf der Farbscale schon einen gravierenden Einfluss.
Einkaufszentrum Heizung ca 75 kWh/qma Strom ca. 85 kWh/qma
food >300qm Hiezung ca. 95 kWh/qma Strom ca. 280 kWh/qma

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Gerhard
Andreas Obermüller
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Registriert: 5. Februar 2006, 13:05
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Re: NWG Nutzung bei Discounter Penny,Edeka etc.

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Da Aldi, Edeka usw. vor allem "food" verkaufen, ist hier m. E. für den Verbrauchsausweis schon der höhere Vergleichswert "Handel Food über 300 m²" zu verwenden. (Lebensmittel brauchen erhebliche Energie zur Kühlung. dasist der wesentliche Unterschied!). Das "Einkaufszentrum" hat weider einen geringeren Anteil an Lebensmitteln.

Andreas Obermüller
gerhard
Beiträge: 133
Registriert: 26. März 2008, 09:34

Re: NWG Nutzung bei Discounter Penny,Edeka etc.

#3 Beitrag von gerhard »

Vielen Dank für die Antwort, im Prinzip sehe ich dies auch so. Es sind tatsächlich an die 10 Gefrierschränke und mehrere Meter Kühlregal vorhanden.
Nutzen wir einfach den Ermessensspielraum aus.
Dem gemessenen Verbrauch kommt dieses Ergebnis auch am nächsten.
Beispiel-food300qm.docx
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