Guten Tag Herr Obermüller,
soweit ich informiert bin, ist bei einer Nutzungsänderung kein Energieausweis erforderlich.
Aber wie ist es, bei der Umwandelung von Verkaufsflächen (Spielwaren/Schreibwaren) in Wohnflächen(1 Wohnung mit ca.140qm).
Hellau und Ahoi
Klaus Christ
Nutzungsänderung
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Re: Nutzungsänderung
Auch das ist meiner Meinung nach keine Erweiterung des beheizten Volumens und muss nicht nachgewiesen werden.
Andreas Obermüller
Andreas Obermüller
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Re: Nutzungsänderung
Danke für die schnelle Antwort.
Erspart dem Bauherr viel Geld.
Klaus Christ
Erspart dem Bauherr viel Geld.
Klaus Christ