Nutzungsänderung

Fragen zur Programmbedienung des BKI Energieplaners bei der Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V 4108-6/DIN V 4701-10/12 oder DIN 18599
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Klaus Christ
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Nutzungsänderung

#1 Beitrag von Klaus Christ »

Guten Tag Herr Obermüller,

soweit ich informiert bin, ist bei einer Nutzungsänderung kein Energieausweis erforderlich.
Aber wie ist es, bei der Umwandelung von Verkaufsflächen (Spielwaren/Schreibwaren) in Wohnflächen(1 Wohnung mit ca.140qm).

Hellau und Ahoi
Klaus Christ
Andreas Obermüller
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Re: Nutzungsänderung

#2 Beitrag von Andreas Obermüller »

Auch das ist meiner Meinung nach keine Erweiterung des beheizten Volumens und muss nicht nachgewiesen werden.

Andreas Obermüller
Klaus Christ
Beiträge: 5
Registriert: 7. Juni 2013, 14:34

Re: Nutzungsänderung

#3 Beitrag von Klaus Christ »

Danke für die schnelle Antwort.
Erspart dem Bauherr viel Geld.
Klaus Christ
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